Die Spruchkammer des Bonner Fußballkreises hat den Einspruch des SV Hertha Buschhoven gegen die Wertung des B-Kreisligaspiels gegen den 1. FC Ringsdorff-Godesberg abgewiesen.
Die Buschhovener, die die Partie am 13. November mit 2:3 gegen Godesberg verloren hatten, waren vor die Spruchkammer gezogen, weil sie sich in mehreren Situationen vom Schiedsrichter benachteiligt sahen. Zudem bemängelte der Verein, dass der Unparteiische noch wenige Monate zuvor den Godesbergern angehört hatte. Die Spruchkammer begründete ihre Entscheidung damit, dass es sich um Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters handele. Folglich wird die bisherige Wertung beibehalten.