2024-05-08T14:46:11.570Z

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F: Rinke
F: Rinke

Droht Salmrohr II doch noch der Abstieg?

Stammspieler-Affäre: SV Monzelfeld geht in letzte Instanz - Schiedsgericht entscheidet kommende Woche - Spiele vorerst abgesagt

Eigentlich war die Geschichte sportrechtlich schon abgehakt. Der FSV Salmrohr bekam in der Stammspieler-Affäre Ende der vergangenen Saison von Spruchkammern Recht und hielt dadurch die A-Klasse. Der SV Monzelfeld und die SG Binsfeld/Landscheid/Niederkail mussten aus der Mosel-Kreisliga A absteigen. Die Sache ist aber doch noch nicht ausgestanden, die ersten Spiele von Salmrohr und Binsfeld sind ersteinmal aufgeschoben. Monzelfeld, das den Rechtsstreit fortführt, kann aber nachträglich gar nicht mehr aufsteigen.

Salmrohr/Monzelfeld. Die leidige Stammspieler-Affäre geht weiter. In der Frage, ob der zweiten Mannschaft des FSV Salmrohr drei oder gar sechs Punkte aus Meisterschaftsspielen der Vorsaison abgezogen werden müssen, weil ein Spieler eingesetzt wurde, der als Stammspieler der Oberliga-Mannschaft gar nicht hätte spielen dürfen, wird nun von der letzten sportrechtlichen Instanz im Fußbllverband Rheinland entschieden. Wie FuPa Rheinland diese Woche erfuhr, hat der SV Monzelfeld, der gegen ein Spiel gegen den FSV Protest eingelegt hatte, nun das ständige neutrale Schiedsgericht im Fußballverband Rheinland angerufen (siehe Hintergrund).

Nachdem Kreisspruchkammer und Bezirksspruchkammer dem FSV Salmrohr Recht gegeben hatte (s. Bericht vom 12. Mai), und bestätigten, dass für den Verein, dessen erste Mannschaft in der Oberliga Rheinland-Pfalz Saar spielt, die Spielordnung des nächsthöheren Verbands (des Fußballregionalverbands Südwest) gelte, in der betreffende Teil der Stammspielerregelung gar nicht existiert, hat der SV Monzelfeld nun den Schritt vor die letztmögliche sportrechtliche Instanz gemacht und einen Rechtsanwalt mit dem Gang vor das Schiedsgericht beauftragt. Dr. jur. Joachim Vonnahme, pensionierter Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Rheinland-Pfalz und Schiedsmann des ständigen neutralen Schiedsgerichts im Fußballverbad Rheinland, hat die beteiligten Vereine und den Verbandsrechtswart um Stellungnahmen in der Angelegenheit aufgefordert.

Kurios dabei: Der SV Monzelfeld, dessen Vorsitzender am Mittwoch für FuPa nicht telefonisch erreichbar war, kann aus der Angelegenheit gar keinen sportlichen Nutzen mehr ziehen. Denn von den ursprünglichen zwei betroffenen Spielen, in denen der Spieler Klaus Hamper für Salmrohr zum Einsatz gekommen war (einmal gegen Monzelfeld, einmal gegen Traben-Trarbach), ist nur noch das Monzelfeld-Spiel „im Rennen“. Denn zum Traben-Trarbacher Spiel war nach der Kreisspruchkammer-Entscheidung keine Berufung der Traben-Trarbacher eingelegt worden. Heißt: Sollte das Schiedsgericht nun gegen Salmrohr entscheiden und dem Gegner die Punkte zusprechen, ginge es um drei Zähler, die den SV Monzelfeld sportlich auch nicht vor dem Abstieg gerettet hätten. Würden dem FSV Salmrohr drei Punkte abgezogen, stünde der FSV in der Abschlusstabelle der Vorsaison punktgleich mit der SG Landscheid/Binsfeld/Niederkail. Eventuell wäre ein Entscheidungsspiel um den Verbleib in der A-Klasse fällig.

Da dies immerhin möglich erscheint, hat der Fußballspielkreis Mosel die ersten Saisonspiele des FSV Salmrohr und der SG Binsfeld/Landscheid/Niederkail (Binsfeld ist in dieser Saison federführend), die für das kommende Wochenende angesetzt waren, vorläufig abgesetzt. „Wir warten auf den Schiedsspruch“, erklärte Vinzenz Klein, Kreissachbearbeiter des Spielkreises am Mittwoch auf FuPa-Anfrage.

Christian Rauen, zweiter Vorsitzender des FSV Salmrohr, kann die Absetzung der Spiele nachvollziehen, wie er sagt. „Aber man muss nochmal klar sagen: Das bedeutet nicht, dass wir absteigen und Binsfeld jetzt A-Liga spielt.“ Rauen war von dem Schreiben von Dr. Vonnahme überrascht worden. „Für uns war die Sache eigentlich längst erledigt. Vor kurzem haben wir dann eine erste Info bekommen, dass da eventuell noch was kommt - ohne was Konkretes zu wissen.“ Rauen sieht dem Ganzen aber gelassen entgegen, schließlich hätten die bisherigen Instanzen zugunsten des FSV entschieden und auch der Verbandsrechtswart, der eine Stellungnahhme an Dr. Vonnahme eingereicht hat, hätte diese Entscheidungen darin im Wesentlichen bekräftigt.

Das Schiedsgericht wird voraussichtlich Anfang kommender Woche in der Angelegenheit entscheiden.

Weiterer Bericht folgt.

Hintergrund: Sportgerichtsbarkeit

Die Sportgerichtsbarkeit im Fußballverband Rheinland kennt fünf Institutionen: Die Kreisspruchkammern der neun Spielkreise, die Bezirksspruchkammern der drei Bezirke, die Verbandsspruchkammer, das Verbandsgericht und das Ständige Neutrale Schiedsgericht im Fußballverband Rheinland. Der Rechtsweg erfolgt maximal über zwei Instanzen - beispielsweise bei Kreisligisten: Verhandlung vor Kreisspruchkammer und bei einer Berufung die Berufungsverhandlung vor der nächsthöheren Instanz, der Bezirksspruchkammer. Danach ist nur noch ein Verfahren vor dem ständigen Schiedsgericht möglich. Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des Rechtswegs.

Aufrufe: 010.8.2016, 20:22 Uhr
Sven EisenkrämerAutor