2024-05-02T16:12:49.858Z

Vereinsnachrichten

Drei Teilausschlüsse, Geldstrafe und hohe Auflagen

Nach den Vorkommnissen während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 14. Februar 2015 und im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim MSV Duisburg am 28. Oktober 2014 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt.

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Außerdem wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro belegt, wovon 120.000 Euro in infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren sind, die der DFB anhand eines Auflagenkatalogs konkret vorgibt.

Das Urteil sieht vor, dass der 1. FC Köln die drei Bundesligaspiele gegen 1899 Hoffenheim am 12. April 2015, gegen Bayer 04 Leverkusen am 26. April 2015 und gegen den FC Schalke 04 am 32. Spieltag (8. bis 10. Mai 2015) unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austrägt. Bei diesen drei Heimspielen müssen die Stehplatzbereiche S3 und S4 im Unterrang der Südtribüne leer und geschlossen bleiben.

Der Maßnahmenkatalog, der dem 1. FC Köln mit dem ergangenen Urteil auferlegt wird, sieht sieben Punkte vor. So muss der Verein gemeinsam mit Borussia Mönchengladbach, gegen die derzeit wegen der Vorkommnisse im Spiel gegen Köln noch ein Ermittlungsverfahren beim DFB-Kontrollausschuss anhängig ist, ein Sicherheitskonzept unter Einbeziehung des DFB erstellen und durchsetzen. Dieses muss insbesondere beinhalten, dass der 1. FC Köln im nächsten Auswärtsspiel bei Borussia Mönchengladbach nur die Hälfte des zulässigen Kartenkontingents für den Gastbereich anfordert und erhält. Die Gästetickets müssen zudem personalisiert werden.

Ferner dürfen seitens des 1. FC Köln bis zum Ende dieser Saison, beginnend mit dem 27. Spieltag, nur noch personalisierte Eintrittskarten zu Auswärtsspielen abgegeben werden. Der Klub muss ein Verbot der Weitergabe und eine entsprechende Kontrolle sicherstellen. Zudem müssen die Domstädter bei auswärtigen Bundesligaspielen bis zum Ende des Jahres 2015 mindestens 50 eigene Ordner einsetzen. Diese haben in Abstimmung mit den jeweiligen Heimvereinen auch dafür zu sorgen, dass bis zum Ende der Saison, beginnend mit dem 27. Spieltag, keine großen Fahnen, Banner und Blockfahnen der Kölner Anhänger bei Auswärtsspielen zum Einsatz kommen, was eine weitere Auflage des Urteils ist.

Aufrufe: 012.3.2015, 15:30 Uhr
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