„Wir haben den Beschluss gerade erst vom Amtsgericht Bielefeld erhalten.“ Das Gütersloher Büro der überregional tätigen „Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnergesellschaft“ mit Sitz in Hannover konnte gestern noch keine Angaben machen, wie es die Situation des Fußball-Oberligisten einschätzt oder gar ob es die Chance auf eine Sanierung des Vereins im Eröffnungs- oder im möglichen Insolvenzverfahren gibt. Der vorläufige Insolvenzverwalter führt jetzt zunächst einmal die Geschäfte des FC Gütersloh, so dass der Spielbetrieb weitergehen könnte. Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, und es im Zuge der nötigen Sanierungsschritte zu einer Einigung mit den Gläubigern kommen, müsste vom Insolvenzverwalter auch eine Mitgliederversammlung einberufen und ein neuer Vorstand gewählt werden. Wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, kommt es zu einer Zerschlagung des Vereins.
Reinhard Spohn, Staffelleiter der Fußball-Oberliga Westfalen, lag gestern noch keine Mitteilung darüber vor, dass der FC Gütersloh einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. „So bald ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist, werden alle Spiele, die die 1. Mannschaft des FC Gütersloh bereits ausgetragen hat und noch austrägt, als verloren gewertet, womit sie an das Tabellenende rückt und als Absteiger in die Westfalenliga feststeht. Alle anderen Teams des Vereins sind davon nicht betroffen“, erklärte der Funktionär aus Herne das weitere Prozedere aus Verbandssicht.