2024-05-08T14:46:11.570Z

Allgemeines
F: Thomas Rinke
F: Thomas Rinke

Doping: Auch Soukous B-Probe positiv

Rot-Weiss Essen: Stellungnahme sowie Fragen und Antworten zur positiven B-Probe von Cebio Soukou

In einer in ihrem Umfang selten so eintrudelnde Pressemitteilung erreichte uns am Freitag von Seiten des Regionalligisten Rot-Weiss Essen. Anlass ist die Tatsache, dass auch die B-Probe des RWE-Spielers Cebio Soukou den Dopingverdacht bestätigt hat. Hier die Stellungnahme im Wortlaut:

"Der Verein Rot-Weiss Essen ist heute über die Ergebnisse der B-Probe von Cebio Soukou aus dem Regionalliga-Spiel bei den Sportfreunden Lotte vom 6. Dezember 2014 informiert worden. Die B-Probe hat dabei den gleichen Befund gebracht, den auch schon die A-Probe zu Tage gefördert hat. Es wurde ein Wert der auf der Dopingliste stehenden Substanz Methylhexanamin (di methylpentylamine) festgestellt. Methylhexanamin zählt dabei zur Klasse S6, den sog. Stimulanzien. Entsprechend den Bestimmungen des World-Anti-Doping-Codes stellt der Befund somit ein positives Ergebnis dar.

Aufgrund dieses Befundes hat der Verein Rot-Weiss Essen seinen Spieler Cebio Soukou wie nach Kenntnis der A-Probe zunächst weiter vom Spiel- und Trainingsbetrieb freigestellt und behält sich mit Blick auf die weiteren Verfahrensschritte vor dem Sportgericht weitere Schritte vor. Der Spieler hat sich inzwischen dem Verein und der Öffentlichkeit gegenüber erklärt und ausgeführt, dass er seit einigen Jahren regelmäßig, aber nicht durchgängig, ohne Kenntnis des Vereins Nahrungsergänzungsmittel zur Ernährungsoptimierung genommen hatte. Der Spieler hat weiter ausgeführt, dass er dabei auch durch die Informationen und Verhaltensregeln des Vereins Rot-Weiss Essen und seines Vorgängervereins VfL Bochum 1848 sehr wohl dafür sensibilisiert war, dass er als aktiver Sportler darauf achten muss, dass er keinerlei auf der Dopingliste enthaltenen Substanzen zu sich nimmt. Er habe sich daher stets beim Kauf rückversichert, gemäß den Inhaltsangaben und über eigene Internetrecherchen geprüft, dass die konsumierten Nahrungsergänzungsmittel keine der verbotenen Substanzen enthalten. Bis zum veröffentlichten Befund der A- und nun B-Probe aus dem Regionalliga-Spiel gegen die Sportfreunde Lotte war er in den letzten Jahren ca. 5 bis 6 mal ohne Befund getestet worden, was ihn in der Annahme bestätigt hat, dass die verwendeten Mittel nicht als Doping gelten. Der Spieler hat die genannten Nahrungsergänzungsmittel unserem Vereinsarzt nun im Nachgang vorgelegt, wir haben uns so davon überzeugen können, dass Hinweise auf verbotene Substanzen auf den Verpackungen und Beipackzetteln nicht gegeben sind. Mit Blick auf die Verantwortung, die wir für den Spieler haben, gehen wir daher zunächst davon aus, dass den Aussagen des Spielers zu folgen ist.

Gemeinsam mit dem Spieler hat sich der Verein Rot-Weiss Essen daher dazu entschlossen, die vom Spieler vorgelegten und genannten Nahrungsergänzungsmittel von einem unabhängigen Labor dahingehend untersuchen zu lassen, ob in den Mitteln tatsächlich die Substanz Methylhexanamin enthalten ist, obwohl die entsprechenden Inhaltsangaben fehlen. Der Nachweis entbindet den Spieler zwar nicht der Verantwortung, doch kann so dazu führen, dass die Erklärung, wie die verbotene Substanz Methylhexanamin in seinen Körper gelangt ist und in der positiven Dopingprobe resultierte, bestätigt wird. Aus unserer Sicht ist dies sowohl für die abschließende verbandsrechtliche als auch unsere vereinsinternen sowie schließlich vor allem für die moralische Bewertung des Falles von großer Bedeutung. Die Ergebnisse der Laboruntersuchungen werden wir selbstverständlich veröffentlichen und der entsprechenden Spruchkammer des WFLV zur Verfügung stellen. Auf Basis des unabhängigen Spruchkammerergebnisses werden wir als Verein Rot-Weiss Essen dann die weiteren Schritte diskutieren und umsetzen. Mit Ausnahme dieser Stellungnahme werden wir uns dabei nicht an der öffentlichen Diskussion beteiligen, sondern erst bei Vorliegen der Laboruntersuchungen sowie nach dem Ergebnis der Spruchkammersitzung weitere Kommentierungen abgeben.

Warum hat der Verein mit dieser Kommunikation bis zum Ergebnis der B-Probe gewartet?

War mit einem anderen Ergebnis in der B-Probe tatsächlich zu rechnen? Natürlich musste man davon ausgehen, dass auch die B-Probe zum gleichen Ergebnis führt wie die A-Probe. Wir sind in unseren Überlegungen dabei nicht davon ausgegangen, dass ein anderes Ergebnis zu Tage gefördert wird, dies zeigen ja auch nahezu alle Fälle aus der Vergangenheit. Dennoch kann es in ganz seltenen Fällen ja dazu kommen, dass die B-Probe ein anderes Ergebnis bringt, als die A-Probe. Daher haben wir bewusst dieses Ergebnis abgewartet.

Warum wird sich der Verein nicht weiter in der Öffentlichkeit zum Verfahren und den Konsequenzen äußern?

Aktuell handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Daher werden wir mit Ausnahme des Ergebnisses der unabhängigen Laboruntersuchung bis zum Urteil der Spruchkammer keine weiteren Kommentierungen abgeben. Damit wollen wir zum einen verhindern, dass trotz fehlender Detail - und Faktenkenntnisse in der Öffentlichkeit neue Spekulationen entstehen, den Spieler weiter vor einer Vorverurteilung schützen und den Mitgliedern der Spruchkammer ermöglichen, sich möglichst ohne entsprechende öffentliche Diskussion mit dem Fall zu beschäftigen.

Ist der Spieler aus Sicht des Vereins vom Vorwurf des Doping freizusprechen, sollte sich tatsächlich ergeben, dass auf den eingenommenen Nahrungsergänzungsmitteln die Angaben zu der verbotenen Substanz fehlen?

Aus juristischer und damit auch verbandsrechtlicher Perspektive und auch auf Basis des Arbeitsvertrages grundsätzlich und eindeutig: Wohl eher nein! Fußballspieler bzw. Sportler im Allgemeinen sind gemäß der aktuell gültigen Verbandsrichtlinien individuell dafür verantwortlich, welche Substanzen in ihren Körper gelangen. Dieses Prinzip ist im wichtigen Anti-Dopingkampf aktuell von herausragender Bedeutung. Der (weltweite und sportartenübergreifende) Kampf gegen Doping ist dabei für die Wahrung der Integrität des Sports von zentraler Wichtigkeit und verlangt von allen Akteuren des Sports die volle und uneingeschränkte Unterstützung. Entsprechend ist der Sportler, hier der Spieler Cebio Soukou, auch in der Pflicht zu erklären, wie verbotene Substanzen in seinen Körper gelangt sind. Dabei ist allein der Nachweis einer verbotenen Substanz als Doping aufzufassen – unabhängig vom Erklärungsansatz, wie die Substanz in den Körper gelangt.

Die Erklärung, wie die verbotene Substanz in den Körper gelangt, ist allerdings für die Bemessung des individuellen Strafmaßes und für die moralische Bewertung von Relevanz, d.h. es macht grundsätzlich einen Unterschied, ob dem Spieler ein Verschulden oder lediglich ein geringes Verschulden nachgewiesen werden kann, oder ob gar grobe Fahrlässigkeit oder ein Vorsatz vorliegen. Die Erklärung und das Strafmaß sind entsprechend nach den Regeln der Verbände vom positiven Dopingbefund zu trennen, der unbestritten vorliegt.

Wie geht Rot-Weiss Essen mit dem Protest der Sportfreunde Lotte gegen die Spielwertung um?

Dies ist zunächst eine Frage der Sportfreunde Lotte sowie des zuständigen Sportgerichtes. Gemäß der Verbandsregeln ist der formale Protest der Sportfreunde gegen die Spielwertung zulässig, auch der Verein Rot-Weiss Essen würde bei entsprechenden Umständen diskutieren, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um so sportlich verlorene Punkte durch ein Sportgerichtsurteil zu gewinnen. Allerdings sind dabei stets die Einzelfälle und die besonderen Umstände von Bedeutung. Mit Blick auf die Spielwertung selbst geben die Verbandsregeln zwar die Möglichkeit, dass das Spiel gegen Rot-Weiss Essen gewertet wird. Ob die Umstände des Falles allerdings ein solches Urteil zwingend erforderlich machen, ist zum einen sicherlich von der Einschätzung der Wirkmenge des gefundenen Stimulanz sowie den Ergebnissen der unabhängigen Laboruntersuchung zur (Er -)Klärung der Frage, wie die Stimulanz in den Körper des Spielers gelangte, abhängig. Die Spruchkammer hat zum zweiten sicherlich auch zu bewerten, ob dem Verein Rot-Weiss Essen hier tatsächlich eine Verantwortung beigemessen und ein entsprechendes Verschulden zugesprochen werden kann und ob durch den Einsatz des überführten Spielers tatsächlich ein (sportlicher) Vorteil erzielt werden konnte. Mit Blick auf die auch abschreckend zu sehende Wirkung des Sportgerichtsurteils muss momentan aber durchaus in Betracht gezogen werden, dass der in Lotte erkämpfte Punkt abgezogen werden wird.

Welche Regeln und Prozesse setzt der Verein Rot-Weiss Essen im Hinblick auf den Anti- Doping - Kampf um?

Wie alle Vereine hat sich auch Rot - Weiss Essen dem wichtigen Thema des Anti-Doping Kampfes verschrieben. Der Sport braucht Integrität, damit er zukunftsfähig bleibt. Absichtliches Doping und damit der Versuch, verbotenerweise sich im sportlichen Wettbewerb einen Vorteil gegenüber seinen Gegnern zu verschaffen, ist inakzeptabel und gefährdet den Sport, wie wir ihn kennen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Verein Rot-Weiss Essen auch bedingungslos den Verbandsrichtlinien und Vorgaben im Rahmen des Lizenzverfahrens unterworfen. Wir haben dazu bereits in den Arbeitsverträgen mit den Spielern, Trainern und dem Mitarbeiter des Funktionsteams das Thema Doping expliziert, d.h. auf die herrschenden Regeln verwiesen, die Verantwortung des Mitarbeiters betont und die verbands - und arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt und formal geregelt. In Ergänzung dazu hat jeder Spieler im Zuge des Lizenzierungsverfahrens vor jeder Saison die Kenntnis über die Doping-Regeln und die Konsequenzen im Falle eines Verstoßes nochmals zu dokumentieren. Wir weisen unsere Spieler durch unsere Ärzte dabei auf das Thema und auf besondere Einzelaspekte hin. Unsere Spieler haben zudem die strikte Anweisung, bei allen medizinischen Fragen alle eigenen Aktivitäten und/oder Medikationen nur nach Rücksprache mit und Freigabe von unseren Ärzten vorzunehmen.

Wird der Spieler Cebio Soukou eine Zukunft bei Rot-Weiss Essen haben?

Grundsätzlich sehen wir uns in der auch sozialen Verantwortung für unsere Spieler und Mitarbeiter. Wir unterstützen diese auch in schweren privaten oder sportlichen Phasen, seien es gesundheitliche oder andere Probleme, die diese haben. So haben wir auch beim Spieler Cebio Soukou in der Vergangenheit stets zu ihm gestanden, ihn mit Blick auf seinen Genesungsprozess unterstützt und haben uns sehr gefreut, dass er sich nach seinen nunmehr zwei Kreuzbandrissen zurück gekämpft hat. Wir haben Cebio in dieser Zeit als stets fairen und reflektierten Spieler kennengelernt, der im Mannschaftskreis und bei allen Mitarbeitern und Fans von Rot-Weiss Essen eine hohe Wertschätzung genießt. Cebio ist ein Spieler, der gerade aufgrund seiner gesundheitlichen Vorerfahrungen als Musterprofi gilt, der sich und seinen Körper stets gepflegt hat, der stets alles (erlaubte) dafür getan hat, um der Mannschaft und dem Verein zu helfen. An dieser Einschätzung und Wertschätzung hat die positive Dopingprobe zunächst nichts geändert, wenngleich die Ergebnisse für alle Mitarbeiter und Verantwortlichen von Rot-Weiss Essen erschütternd waren. Erschütternd, weil durch solche Vorfälle und die entsprechende (öffentliche) Diskussion die intensive und leidenschaf tliche Arbeit des Vereins, seiner Spieler, Mitarbeiter und Fans in einen negativen Kontext gerät, der uns daher nicht nur unvorbereitet getroffen hat , sondern der bei uns auch zu Frustration führt, weil die vielen Personen, die täglich für Rot-Weiss Essen arbeiten und Herzblut für den Verein zeigen, in Mitleidenschaft gezogen sind. Wir können hier stets nur unserer Verantwortung gerecht werden, können alle Maßnahmen und Prozesse umsetzen, um solche Vorfälle zu verhindern – doch können wir letztlich nicht alle Handlungen und Aktivitäten von Mitarbeitern oder Fans kontrollieren, sondern nur entsprechend auf dieses Verhalten versuchen, positiv im Sinne des Vereins einzuwirken. Wie ausgeführt gehen wir zunächst davon aus, dass die Erklärungen von Cebio Soukou darüber, wie die Substanz in seinen Körper gelangt ist, zutreffend sind und unterstützen ihn deshalb dabei, dies nachzuweisen. Der erfolgreiche Nachweis entbindet den Spieler nicht von seiner Verantwortung, ist für uns mit Blick auf die moralische Bewertung aber wichtig. Sollte der Nachweis gelingen, kann in Abhängigkeit des Strafmaßes der Spruchkammer aus unserer Sicht durchaus die Möglichkeit bestehen, dass Cebio als Spieler wieder für Rot-Weiss Essen auftritt. Wir würden uns und ihm dies trotz aller Komplexität des Falles sogar wünschen. Dabei müssen wir auch das Alter und die Umstände berücksichtigen. Die unabgesprochene Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist dann vor allem eine große Dummheit, ist ein Vergehen, dessen Konsequenzen der Spieler trotz allem tragen muss, denn Dummheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Die öffentliche Diskussion zum Fall und die Verurteilung dieses Handelns führen dabei hoffentlich jenseits des individuellen Schicksals auch dazu, dass eine weitere Sensibilisierung für das Thema erreicht wird."

Aufrufe: 09.1.2015, 12:47 Uhr
RWEAutor