2024-05-08T14:46:11.570Z

Relegation
F: Rinke
F: Rinke

"Der Fall war sonnenklar!"

Der Bezirkssportgerichtsvorsitzende Andreas Leffer zum Urteil des Wiederholungsspieles TSV Mistelbach - ATSV Münchberg-Schlegel +++ Videobeweis mit FuPa-TV-Szene

Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß? In Fußballerkreisen wurde heftig diskutiert. Das Urteil fiel am Dienstagmittag: Das Relegationsspiel zwischen dem TSV Mistelbach und dem ATSV Münchberg-Schlegel (6:7 n.E.) muss wiederholt werden. Sportgerichtsvorsitzender Andreas Leffer über den Videobeweis, falsche Wahrnehmungen und klare Regeln.

Das Warten hat ein Ende! Nach dem Urteil des Bezirkssportgerichts muss die Partie um die Relegation für die Bezirksliga zwischen dem TSV Mistelbach und dem ATSV Münchberg-Schlegel wiederholt werden (Donnerstag, 2. Juni, 18.30 Uhr beim TSV Stadtsteinach). Was war passiert? Die Mistelbacher legten mit Hilfe einer FuPa-TV-Szene Protest gegen das nach Elfmeterschießen verlorene Spiel ein. Der Bezirksligist sah einen Regelverstoß des Unparteiischen Niko Mäusbacher, als ihr Keeper Andre Dahms in der 88. Minute beim Stand von 2:1 den Ball vom ATSV-Spieler Sebastian Strößner abgeluchst bekam und der Schiedsrichter nach dem Umstoßen der Torhüters gegen den Stürmers auf Strafstoß entschied.

FuPa filmte per Video-Live-Ticker: Hier die Szene zum Stein des Anstoßes.

FuPa filmte das Spiel per Video-Live-Ticker und stellte dem TSV Mistelbach die Szene zur Verfügung. Das Sportgericht mit dem Vorsitzenden Andreas Leffer nahm dazu die Stellungnahmen beider Vereine und des Schiedsrichters zu Grunde. „Ich hätte das Video gar nicht gebraucht“, sagt Leffer, „der Fall war sonnenklar“. Dennoch nimmt er Videos gerne zur Hilfe und diese sind laut Rechts- und Verfahrensordnung des Bayerischen Fußballverbandes auch zulässig. Leffer: „Im Paragraf 29, Absatz 2 steht, dass neben Zeugen, Urkunden und Sachverständige alle Arten der Wahrnehmung als Beweismittel dienen können.“ Dazu zählen auch Videos.

„In den letzten Jahren kam es vielleicht drei oder vier Mal vor, dass wir vom Bezirkssportgericht Videos zu den Stellungnahmen geschickt bekommen haben“, sagt Andreas Leffer. Auf Verbandsebene käme dies aber öfter vor, weiß er, dessen Gericht aber nur bis zur Bezirksliga zuständig ist. Regionale Fernsehsender wie TV Oberfranken oder Oberpfalz TV oder lokale Online-Portale wie FuPa filmen immer wieder Fußballspiele. „Ich lehne Videos sicher nicht ab“, sagt der Gerichtsvorsitzende, „es macht es für mich einfacher“.

Tatsachenentscheidung oder Regelverstoß?


Bezirkssportgerichtsvorsitzender Andreas Leffer klärt auf. Foto: privat

Im Fall Mistelbach – Münchberg ist die Sachlage eindeutig, sagt Leffer. Es läge keine Tatsachenentscheidung vor, sondern ein Regelverstoß. Leffer, selbst jahrelanger Kicker unter anderem beim ASV Wunsiedel, Vorwärts Röslau oder SV Mitterteich, klärt auf: Von einer Tatsachenentscheidung spricht man, wenn der Schiedsrichter eine falsche Wahrnehmung hatte, aber die Regel richtig anwendet. Zum Beispiel eine Gelbe Karte nach einem Foul, aber den Ellbogencheck nicht gesehen. Bei einem Regelverstoß hat der Unparteiische eine objektive Wahrnehmung, aber eine Regel missachtet oder nicht gekannt.

Schiedsrichter Mäusbacher hätte DFB-Regel 12 anwenden müssen, denn das Prellen des Balles auf den Boden zählt als sicheres Torwartspiel, sagt Leffer. Laut Statuten darf der Torhüter nicht attackiert werden, wenn er „den Ball mit beiden Händen festhält oder ihn mit einer Hand gegen eine Oberfläche hält (zum Beispiel am Boden, gegen den eigenen Körper), den Ball in der ausgestreckten offenen Hand hält, den Ball auf den Boden prellt oder ihn in die Luft wirft. Kontrolliert der Torhüter den Ball mit seinen Händen, darf er von einem Gegenspieler nicht angegriffen werden.“

Die erste Runde zur Bezirksliga-Relegation zwischen dem TSV Mistelbach und dem ATSV Münchberg-Schlegel muss somit wiederholt werden. „Es geht wieder bei Null los“, sagt Gerichtsvorsitzender Leffer.

Alle Szenen des Spiels samt Elfmeterschießen.

Aufrufe: 01.6.2016, 16:58 Uhr
Christian DotterweichAutor