Beim 1:1 gegen den SV Echsheim wurde Cihan Cimen auf Aichacher Seiten eingesetzt, obwohl der Spieler vier Tage zuvor im Pokalspiel gegen die TG Viktoria Augsburg vom Platz gesellt worden war. Zwar gibt es seit dieser Saison die Möglichkeit, dass die Sportgerichte einen Kicker nur für den Wettbewerb sperren, in der die Rote Karte verhängt wurde. Doch das ist eine Kann-Bestimmung - und wird eben von den zuständigen BFV-Richtern entschieden.
Im Falle Cimen war noch kein Urteil gefällt und somit hätte der Aichacher in der Kreisliga nicht auflaufen dürfen. Allerdings hielt das Kreis-Sportgericht Augsburg dem BCA zugute, dass es sich um einen leichteren Fall handelte. Wäre Cimen vorsätzlich falsch eingesetzt worden, hätte das Sportgericht sogar noch einen Punktabzug verhängen können - und der BCA wäre mit Minuszählern belastet gewesen.