Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) lässt sich nicht erweichen. Das Bundesgericht des DFB hat nach mündlicher Verhandlung das am 13. April vom Sportgericht ausgesprochene Strafmaß gegen den Fußball-Drittligisten Hansa Rostock zwar geändert, allerdings die Verlängerung der Bewährungsstrafe im Hinblick auf ein ,,Geisterspiel" bis zum 28. Februar 2017 aufrechterhalten.
Des Weiteren wurde der Club wegen zehn Vorfällen von unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 20 000 Euro belegt. Zudem dürfen die Fans in den ersten fünf Heimspielen keine Choreografien aufführen, wird die Kapazität der Südtribüne, dem zu Hause der Ultras, in diesem Zeitraum auf 2000 Personen begrenzt. Das Verbot, Block- und Zaunfahnen sowie Fan-Banner aufzuhängen, wurde hingegen aufgehoben. ,,Wir haben damit teilweise auch auf den Vorschlag des Vereins reagiert, weil die Durchsetzbarkeit dieser Maßnahme besser sichergestellt werden kann", sagt Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts.
Der FCH wurde in Frankfurt/Main von Vorstandsmitglied Robert Marien, Veranstaltungsleiter Rainer Friedrich und Vereins-Anwalt Gunnar Kempf vertreten. ,,Wir müssen mit dem Ergebnis zufrieden sein. Das Bundesgericht ist unserer Argumentationslinie gefolgt und hat das Verbot von Block- und Zaunfahnen sowie Fan-Bannern aufgehoben. Unser Hauptanliegen konnte damit erfüllt werden. Auch die Entscheidung über das Strafmaß für die weiteren Fälle von Zuschauerverfehlungen, die neben dem Urteil des Sportgerichts auch gleich verhandelt wurden, können wir akzeptieren. Die Höhe der Einzelstrafen wäre deutlich höher angesetzt worden", so Hansa-Vorstand Robert Marien.Hintergrund: Gegenstand der Verhandlung waren auch Zuschauervorkommnisse bei drei weiteren Spielen des FC Hansa (in Großaspach, Würzburg und Mainz), die bereits in das geänderte Strafmaß eingeflossen sind.