2024-05-08T14:46:11.570Z

Allgemeines
Kinder- und Jugendschutz  im täglichen Vereinsleben. Darum soll es bei der Schulung" Kindeswohl" gehen. F: Hannelore Wagner
Kinder- und Jugendschutz im täglichen Vereinsleben. Darum soll es bei der Schulung" Kindeswohl" gehen. F: Hannelore Wagner

Den Kindern zu Liebe

Kurzschulung "Kindeswohl" für den Kreis Wiesbaden als Pflichtveranstaltung +++ Kinder- und Jugendschutz muss in der Vereinsarbeit im Vordergrund stehen +++ Viele Vereine müssen Schulung absolvieren, sonst drohen Strafen

WIESBADEN. Kinder- und Jugendschutz geht alle an, die Angebote für Minderjährige machen. Denn Betreuungspersonen im Sportverein übernehmen nicht nur Verantwortung für das sportliche Programm, sondern gleichfalls für einen verantwortungsvollen Umgang mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Deswegen bietet der HFV nun eine dezentrale Kurzschulung „Kindeswohl“ an. Auch weil im Kreis Wiesbaden die meisten Vereine die Schulung noch nicht besucht haben.

Wenn ein Verein diese Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernimmt heißt es, dass sich der Verein gegen jede Form von Kindeswohlgefährdung – auch gegen sexuelle Gewalt – einsetzt und eine Kultur des Hinsehens entwickelt. Ziel ist es, eine gewisse Sensibilität für vorhandene Gefährdungen zu entwickeln, die Wahrnehmung für Grenzverletzungen zu schärfen und so eine Vereinsatmosphäre zu entwickeln, in der offen über Kinderschutz und Sexualität und die Gefahren im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt gesprochen werden kann und wird.

Wichtige Grundschulung

Die Sportjugend Hessen und der HFV haben deswegen gemeinsam eine spezielle Kurzschulung entwickelt, die in allen hessischen Fußballkreisen durchgeführt wird. Die Kurzschulung vermittelt Vereinsvertreter/innen wichtige Grundinformationen des Kinderschutzes im Sport und sensibilisiert für das Thema. Inhalte sind u.a.:
Einführung in den Kinder- und Jugendschutz /Was ist Kindeswohlgefährdung? (Vernachlässigung, Misshandlung, sexuelle Gewalt)/ Täterstrategien bei sexueller Gewalt/ Verhaltensregeln im Vereinsalltag/ Vorgehensweise im Verdachtsfall (Was tun im Ernstfall?)

Vereine in der Pflicht

Die Kurzschulungen gelten als Pflichtveranstaltung für alle Vereine. Teilnehmer sollten Jugendleiter, Jugendtrainer oder sonstige mit dem Thema im Verein betraute Personen sein. Die Teilnehmerzahl ist pro Veranstaltung auf 20 Personen begrenzt. Daher ist zwingend eine Anmeldung über den Online-Lehrgangsplan des Hessischen Fußball-Verbands (www.hfv-online.de, Rubrik Ausbildung & Qualifizierung, Termine & Anmeldung) oder über Ingo V. Jung, den Koordinator für Qualifizierung im Kreisfußballausschuss Wiesbaden, erforderlich. Diese Fortbildung wird zudem vom Hessischen Fußball-Verband zur Verlängerung der C-Breitenfußball-Lizenz im Umfang von 5 Lerneinheiten anerkannt.
Der Termin für die Schulung wird in diesem Jahr kurz vor den Sommerferien liegen. Sobald die Durchführung des Seminars sichergestellt ist, wird der Termin für die Veranstaltung festgelegt und bekannt gegeben.

Strafen drohen

Jeder Verein muss im Zeitraum von drei Jahren (2013 - 2015) mindestens einmal eine Kurzschulung zum Thema besucht haben. Im Kreis Wiesbaden haben fast 70% der Vereine diese Schulung noch nicht besucht. Sollte ein Verein bis Ende 2015 nicht teilnehmen, wird dieser gemäß eines Präsidiumsbeschlusses bestraft. Nach dem im letzen Jahr die Schulung wegen mangelnder Teilnahme abgesagt werden musste ist nun in diesem Jahr die letzte Chance.

Aufrufe: 02.2.2015, 15:00 Uhr
Marco AumüllerAutor