2024-04-23T13:35:06.289Z

Allgemeines

Das Wichtigste zur Sommer-Wechselperiode

In der Sommerpause ist das Transferfenster für die Stuttgarter Amateure vom 1. Juli bis 31. August offen

Bald dreht sich das Transfer-Karussell wieder. Bevor die Sommer-Wechselperiode beginnt, informiert euch FuPa Stuttgart darüber, worauf ihr achten müsst und welche Regularien einzuhalten sind.

Ab dem 1. Juli können die Vereine in den Stuttgarter Amateurligen wieder personell nachbessern. Und abwanderungswillige Spieler können sich einen neuen Klub suchen. Der Unterschied zur Winterwechselperiode ist, dass ein Amateurspieler auch ohne Zustimmung des abgebenden Vereins wechseln kann, wenn der aufnehmende Verein einen entsprechenden Entschädigungsbetrag zahlt. Wenn der aufnehmende Verein jedoch nicht bereit ist, eine Entschädigung zu bezahlen und der abgebende Verein keine Freigabe zum Vereinswechsel erteilt, erhält der Spieler erst zum 1.11. sein Spielrecht.

In der sogenannten Wechselperiode I wird das Transferfenster bis zum 31. August geöffnet sein. Das bedeutet, dass Anträge am letzten Tag aller spätestens bis 24:00 Uhr im Briefkasten oder online eingegangen sein müssen. Wenn ein Antrag auch nur ein paar Minuten verspätet beim WFV eintrifft, ist es zu spät. Laut Informationen des WFV treten solche Fälle vereinzelt jedes Jahr immer wieder auf. Außerhalb des Transferfensters ist ein Vereinswechsel nur möglich, wenn das letzte Spiel zum Beispiel länger als sechs Monate zurückliegt.

Vor Wechsel ist eine Abmeldung erforderlich

Voraussetzung für einen Wechsel ist, dass sich der Spieler mittels eingeschriebener Postkarte oder eingeschriebenem Brief bis zum 30.06. bei seinem bisherigen Verein abgemeldet hat. Danach muss der Spieler zusammen mit dem neuen Verein einen Antrag auf Erteilung eines Spielrechts mit einem dafür vorgesehenen Formular stellen. In gewissen Ausnahmefällen entfällt die Wartefrist für die Spielrechtserteilung, zum Beispiel wenn es um die Rückkehr eines Spielers zum alten Verein geht, nach der Auflösung eines Vereins oder nach Einstellung des Spielbetriebs. Im Falle eines internationalen Wechsels gelten die Bestimmungen des FIFA-Reglements. Weitere Informationen zu Vereinswechseln von Amateur- oder auch Vertragsspielern findet ihr auf der Homepage des Baden-Württembergischen Fußballverbands WFV.

Um euch über alle Zu- und Abgänge jedes Vereins zu informieren, bieten wir seit vergangenem Winter die FuPa Wechselbörse an. Jedoch sind wir auf euch angewiesen. Denn die Transfers sind dort nur eingetragen, wenn die Vereinswalter auf FuPa ihre Mannschaften stets aktuell halten. Wenn ihr noch keinen Vereinsverwalter habt, könnt ihr euch ganz einfach hier anmelden.

Aufrufe: 022.6.2016, 17:00 Uhr
FuPa StuttgartAutor