2024-04-19T07:32:36.736Z

Interview
Junge Asylbewerber aus Westafrika haben bei der SpVgg Kaufbeuren die Möglichkeit, in einer Trainingsgruppe Fußball zu spielen. Laut Fußballverband ist es nicht ausgeschlossen, dass sie auch an Wettspielen teilnehmen dürfen.	Foto: Harald Langer
Junge Asylbewerber aus Westafrika haben bei der SpVgg Kaufbeuren die Möglichkeit, in einer Trainingsgruppe Fußball zu spielen. Laut Fußballverband ist es nicht ausgeschlossen, dass sie auch an Wettspielen teilnehmen dürfen. Foto: Harald Langer

»Das ist schlichtweg falsch«

Bei Spielberechtigungen gelten für Asylbewerber die strenge Regeln +++ Fifa-Regularien müssen eingehalten werden

Immer mehr Asylbewerber kicken für Fußballvereine in der Region. Bei der SpVgg Kaufbeuren ist sogar ein Projekt namens FC Asyl ins Leben gerufen worden. Zuletzt wurde der Vorwurf erhoben, die jungen Männer aus Westafrika dürften sich lediglich in einer Trainingsgruppe treffen, an offiziellen Spielen aber generell nicht teilnehmen. Der Bayerische Fußball-Verband erklärt, er sei dabei an geltendes Recht gebunden. Sprecher Thomas Müther erläutert im Interview Details und mögliche Ausnahmeregelungen.

Macht der Verband einen Unterschied zwischen Passanträgen von Asylbewerbern und anderen Fußballern?

Müther: Nein, dass Asylbewerber kein Spielrecht erhalten, ist schlichtweg falsch. Wir begrüßen ausdrücklich das tolle Engagement der Vereine, die Asylbewerber, die gern Fußball spielen möchten, in ihren Verein aufnehmen. Selbstverständlich bearbeiten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten und der vorgegebenen Regelungen Anträge auf Spielerlaubnis schnellstmöglich.

Das bedeutet konkret?

Müther: Bei erwachsenen Asylbewerbern müssen ein Passantrag vom Verein sowie ein deutsches amtliches Dokument, aus dem die Identität hervorgeht, eingereicht werden. Zusätzlich brauchen wir nach den Vorgaben der Fifa zwingend einen sogenannten internationalen Freigabeschein. Den beantragt der BFV beim Nationalverband des Herkunftslandes. Kommt dann innerhalb von 30 Tagen kein Einwand zum Wechsel oder erfolgt nach 30 Tagen keine Rückmeldung auf die entsprechende Anfrage, dürfen wir die Spielberechtigung erteilen. Das ist keine spezielle Regelung des bayerischen Verbands, sondern der Fifa. Daran sind wir gebunden.

Gilt das für alle Asylbewerber oder wird bei Kindern eine Ausnahme gemacht?

Müther: Für alle Kinder von Asylbewerbern bis zwölf Jahre darf der BFV die sofortige Spielerlaubnis ohne internationalen Freigabeschein erteilen. Und das machen wir auch, sobald ein Passantrag sowie die Einwilligung der Eltern vorliegen. Bei Flüchtlingskindern, die ohne Eltern gekommen sind, reicht auch die Zustimmung einer Aufsichtsperson.

Und was ist mit den älteren Kindern?

Müther: Da ist es komplizierter, weil die professionelle Talentförderung und Ausbildung mit etwa zwölf Jahren losgeht, auch der Wettstreit um die besten Talente. Die Fifa verbietet bis auf wenige Ausnahmen zum Schutz der Jugendlichen in dem Alter internationale Wechsel. Es soll damit verhindert werden, dass Vereine Kinder aus der ganzen Welt zu sich holen, Spielerberater auf dem Rücken der Kinder Geschäfte machen und die Kinder aus ihrem familiären Umfeld gerissen werden.

Aber wenn ein 14-jähriges Flüchtlingskind aus Syrien einfach in einem Dorfverein mitkicken will?

Müther: Für diesen Fall gewährt die Fifa seit 2009 eine sogenannte beschränkte Befreiung. Die ermöglicht, dass Kinder von Asylbewerbern eine Spielberechtigung erhalten können. Bei Kindern zwischen zwölf und 18 Jahren ist aber auch ein internationaler Freigabeschein notwendig. Das Problem ist, dass die besondere Situation von Flüchtlingen dabei nicht berücksichtigt ist. Es ist uns verboten, vorzeitig eine Berechtigung auszustellen. Wir können also nur um Verständnis für die Wartezeit bitten und unterstützen jeden Verein, der sich für Flüchtlinge engagiert.

Aufrufe: 020.11.2014, 15:32 Uhr
Allgäuer Zeitung Füssen / sesAutor