Bei dem Prozess am höchsten deutschen Zivilgericht geht es um einen langjährigen Streit zwischen dem kleinen Provinzclub aus Wilhelmshaven und den großen Fußballverbänden: Der SVW weigert sich seit 2008 für einen Spieler eine Ausbildungsentschädigung an zwei argentinische Vereine zu zahlen.
Der Weltfußball-Verband FIFA hatte daraufhin Punktabzüge und den Abstieg angeordnet. Der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) führte nach der Saison 2013/14 den Zwangsabstieg aus.
Dagegen hatten die Wilhelmshavener geklagt - nach mehreren Niederlagen hatten sie beim Oberlandesgericht Bremen Erfolg. Es erklärte im Dezember 2014 den Zwangsabstieg für unwirksam. Der NFV legte daraufhin die Revision vor dem BGH ein.
Der BGH-Anwalt des NFV, Thomas Kofler, argumentierte, dass sich der Verein mit der Teilnahme am Spielbetrieb den Regeln der FIFA unterworfen habe. „Das führt meines Erachtens im Ergebnis zur Unzulässigkeit dieser Feststellungsklage“, sagte er. Der Senat hinterfrage diesen Standpunkt kritisch.
Wilhelmshaven wies energisch zurück, dass es sich den FIFA-Regeln unterworfen habe. Die sogenannte Verbandspyramide sei „unzulässig“, sagte der BGH-Anwalt der Wilhelmshavener, Arn Osterloh. Die Verbandspyramide bedeutet, dass FIFA-Regeln über die Satzung des Deutschen Fußball Bundes (DFB) an zum Beispiel den NFV weiter geben werden. Der DFB verweist in seiner Satzung auf die Gültigkeit der FIFA-Regeln und der NFV verweist auf die DFB-Regeln.
Der Prozessbeobachter und Kölner Sportrechtler Jan Orth sagte, der NFV habe die Zweifel des Senats wohl nicht ausräumen können. „Ich gehe davon aus, dass die Revision zurückgewiesen wird“, sagte er.
Sollte es tatsächlich so kommen, müssten sich die Fußballverbände bewegen: Sie seien dann gezwungen, die Unterwerfung ihrer Mitgliedsverbände und Mitgliedsvereine noch deutlicher zu regeln, sagte Orth.