2024-04-23T06:39:20.694Z

Vereinsnachrichten

Bewährungswiderruf, Zuschauerteilausschluss und Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist FC Rot-Weiß Erfurt wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einer Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro verurteilt.

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Darüber hinaus muss der Klub ein Drittliga-Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Zudem hat das Sportgericht die Bewährung des Urteils vom 15. Februar 2016 widerrufen. Ein Zuschauer-Teilausschluss nach Zuschauer-Vorkommnissen im Rahmen von drei Meisterschaftsspielen war damals für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt worden.

Damit finden die ersten beiden Erfurter Rückrunden-Heimspiele am 4. Februar 2017 gegen den FSV Frankfurt (ab 14 Uhr) und am 18. Februar 2017 (ab 14 Uhr) gegen die Sportfreunde Lotte unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In beiden Spielen müssen die Blöcke R und S der Südtribüne des Steigerwaldstadions leer und geschlossen bleiben.

Erfurter Anhänger hatten während des Drittliga-Heimspiels gegen den Chemnitzer FC am 26. November 2016 massiv pyrotechnische Gegenstände gezündet. Darüber hinaus hatten Erfurter Zuschauer ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Aufrufe: 04.1.2017, 14:30 Uhr
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