2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Berufung von RWS nicht zulässig

Einspruch von Selimiyespor zum Spiel gegen SuS Dinslaken wurde verworfen

Die Berufung des A-Kreisligisten RWS Lohberg gegen das Urteil der Kreisspruchkammer nach dem Abbruch der Partie beim SuS 09 Dinslaken im November ist als unzulässig verworfen worden. Als Grund hierfür nennt die Spruchkammer die Nichtbeachtung des § 43 Absatz 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes, nach der die Rechtsmittel "spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Absendetag der vollständigen Entscheidung schriftlich zu begründen" sind.
"Das haben wir doch gemacht", reagierte RWS-Trainer Mahmut Tas verwundert. Möglicherweise hat der Verein aber einen geforderten Punkt nicht ordnungsgemäß erfüllt. RWS wollte gegen das Urteil angehen, das dem SuS die Punke zusprach und Lohbergs Spieler Ugur-Deniz Aydin nach der dem Abbruch vorausgehenden Schiedsrichterbeleidigung für ein halbes Jahr sperrte. RWS kann nun innerhalb von zehn Tagen Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
Aufrufe: 016.1.2015, 19:20 Uhr
RP / RPAutor