2024-05-02T16:12:49.858Z

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Foto: Pixelio
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Beleidigung gegen Brutalo-Foul

Die Urteile für Vergehen im Amateurfußball stehen in ihrer Verhältnismäßigkeit mehr denn je in Frage - ein Kommentar.

Tatort Kreisliga: Spieler A bepöbelt Spieler B und beleidigt nach seinem Platzverwies noch den Schiedsrichter – in der Fäkalsprache und unter Einbeziehung fremder Mütter. Das geht nicht und wird von den Spruchkammern hart bestraft. Im konkreten Fall mit drei Monaten.

Wieder Tatort Kreisliga: Spieler A ist durch, Spieler B hält ihn fest. Der Schiedsrichter zeigt die Rote Karte. Spieler A wird zwei Wochen gesperrt.

Tatort Bezirksliga: Spieler A ist durch, Spieler B holt ihn mit letzter Kraft und einiger Härte von den Beinen. Der Schiedsrichter zeigt die Rote Karte. Spieler A wird vier Wochen gesperrt.

Und ein letztes Mal Tatort Kreisliga: Spieler A senst Spieler B auf Höhe der Mittellinie brutal von hinten in die Beine. Der Schiedsrichter zeigt ausnahmsweise nicht Gelb, sondern die Rote Karte. Spieler A wird vier Wochen gesperrt.

Und der letzte Tatort ist in der Landesliga: Spieler A gibt Spieler B eine Kopfnuss, bricht ihm das Nasenbein. Zum Glück hat es der Schiedsrichter gesehen, Rote Karte. Die Spruchkammer verurteilt den Gewalttäter unter Einbezug der Vorsperre zu 100,- Euro (der Verein haftet) und sperrt den Übeltäter für zwei Monate. Da die Winterpause ansteht, fehlt Spieler A netto für eine Partie.

So in etwa könnte die Bilanz an einem Spieltag am Niederrhein aussehen. Die Gerichtsbarkeiten müssen zumindest in Frage gestellt werden. Beleidigungen und Pöbeleien sind nicht zu dulden, müssen dringend unterbunden werden. Das Strafmaß für derartige Vergehen ist durchaus hart, aber gerechtfertigt. Taktische Fouls hingegen haben ihre Folgen meist in der betreffenden Partie selbst. Der Platzverweis ist die unmittelbare Strafe, und eine kurze Sperre erscheint in Sachen Erziehungsmaßnahme ausreichend.

Was Urteilen von Spruchkammern einen üblen Beigeschmack versetzt, sind die mitunter in Relation zu anderen Vergehen absurden Strafen für fahrlässige oder gesundheitsgefährdende Fouls sowie in letzter Konsequenz Gewalttaten. Nicht nur sind sechswöchige bis dreimonatige Strafen oft zu gering – jeder Fall muss einzeln betrachtet werden, es gibt unzählige Abstufungen –, sie verfehlen oft ihre Wirkung, wenn der Übeltäter für Wochen statt für Spiele gesperrt wird.

Eine Notbremse soll Urteilen zufolge halb so schlimm sein wie das Bespucken des Gegenspielers – das ist nicht akzeptabel. Eine Reform wäre nötig. Brutalo-Fouls und widerliche Tätlichkeiten schaden dem Amateurfußball nachhaltig. Sie müssen deshalb differenziert thematisiert werden. Nicht auf dem Platz oder in der Kabine, sondern in den Schiedsrichterausschüssen und vor allem in den Gremien der Verbände. Das Strafmaß ist nur ein Mittel, aber gerade dieses gehört auf den Prüfstand.

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Aufrufe: 010.12.2015, 08:33 Uhr
Christian KurthAutor