2024-05-10T08:19:16.237Z

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Das Sportgericht verurteilte auch den  SV Wurmlingen zu einer Geldstrafe.
Das Sportgericht verurteilte auch den SV Wurmlingen zu einer Geldstrafe.
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Ausschreitungen und Beschimpfungen

Das Fußball-Sportgericht Alb musste sich mit Vorkommnissen vom Oktober beschäftigen.

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Am 15. Oktober, im Bezirksliga-Nachholspiel zwischen dem TSV Glems und dem TSV Hirschau (2:2), war Schiedsrichter Jürgen Milz (Altheim) Beschimpfungen seitens der Gäste ausgesetzt. Nach dem Abpfiff rannten einige Zuschauer und Ersatzspieler auf das Spielfeld und beleidigten den Unparteiischen, der mit Hilfe der Platzordner unbehelligt in die Umkleidekabine flüchten konnte.

Wegen dieser Sportwidrigkeiten verurteilte das Sportgericht den TSV Hirschau und einzelne Beschuldigte zu Geldstrafen von insgesamt 270 Euro. Ein Spieler und der Ersatztorwart hatten noch Glück, dass sie ohne Sperrstrafen davon kamen.

Am 26. Oktober, in der Bezirksliga-Partie zwischen dem SV Wurmlingen und dem SV Croatia Reutlingen (1:2), hat nicht Schiedsrichter Francesco Mazzeo (Trossingen) das Sportrechtsverfahren ins Rollen gebracht, sondern der Gastverein. In der 82. Minute foulte ein Wurmlinger Spieler den Gästespieler Mario Nikolovski, der verletzt auf dem Platz liegen blieb.

Weil die Zuschauer den verletzten Akteur in der Folge übel beschimpft haben, wurde der SV Wurmlingen zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt.

Auch der verletzte Croatia-Spieler hat auf die Beleidigungen unsportlich reagiert, konnte aber nachträglich nicht bestraft werden, weil ihn der Schiedsrichter deswegen verwarnt hatte.

Aufrufe: 02.3.2015, 15:00 Uhr
Südwestpresse / KUKUAutor