2024-04-24T13:20:38.835Z

Allgemeines

Aufstieg der Kreisliga Wittenberg neu geregelt

KFV Wittenberg beschließt neue Aufstiegsmodalitäten

Nach dem der KFV Wittenberg bereits zum Staffeltag mit seinen Vereinen aus den Erfahrungen des letzten Saisonabschlusses mehrere Varianten zum Aufstieg in die Kreisoberliga diskutierte, wurde nun in der neuen Ausschreibung für die Saison 2016/17 Klarheit geschaffen.

Auszug aus der Ausschreibung des KFV Wittenberg:

3.3. Kreisliga
3.3.1. Aufstieg

Die Erstplatzierten der beiden Kreisstaffeln besitzen das automatische Aufstiegsrecht in die Kreisoberliga der KFV Wittenberg. Sollte der Erstplatzierte (aus Staffel Nord oder Süd) auf sein Aufstiegsrecht verzichten (SpO § 22 des FSA), was bis zum 01.05.2017 dem Spielausschuss anzuzeigen ist, oder nicht aufstiegsberechtigt sein, gibt es keinen Aufsteiger aus dieser Staffel. Alle nach dem Erstplatzierten gelisteten Mannschaften besitzen damit kein Aufsteigsrecht in die Kreisoberliga.

Es wird somit keine Relegationsspiele oder Anfragen an zweit- oder drittplatzierte Mannschaften der beiden Kreisligen bezüglich des Aufstieges zur Kreisoberliga geben. Damit herrscht nun Klarheit vor Beginn der neuen Saison.

Eine weitere Neuerung ist der Auswechselmodus im Kreisligaspielbetrieb.

4.4. Auswechselmodus

Bei Pflichtspielen im Männerspielbetrieb dürfen in der Kreisliga bis zu 4 Spieler währende der gesamten Spielzahl ausgewechselt werden. Zudem ist ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln von vier Spielern während eines Spieles gestattet (SpO des FSA § 20 Ziffer 10).



Aufrufe: 013.8.2016, 10:30 Uhr
MitteilungAutor