Auszug aus der Ausschreibung des KFV Wittenberg:
3.3. Kreisliga
3.3.1. Aufstieg
Die Erstplatzierten der beiden Kreisstaffeln besitzen das automatische Aufstiegsrecht in die Kreisoberliga der KFV Wittenberg. Sollte der Erstplatzierte (aus Staffel Nord oder Süd) auf sein Aufstiegsrecht verzichten (SpO § 22 des FSA), was bis zum 01.05.2017 dem Spielausschuss anzuzeigen ist, oder nicht aufstiegsberechtigt sein, gibt es keinen Aufsteiger aus dieser Staffel. Alle nach dem Erstplatzierten gelisteten Mannschaften besitzen damit kein Aufsteigsrecht in die Kreisoberliga.
Es wird somit keine Relegationsspiele oder Anfragen an zweit- oder drittplatzierte Mannschaften der beiden Kreisligen bezüglich des Aufstieges zur Kreisoberliga geben. Damit herrscht nun Klarheit vor Beginn der neuen Saison.
Eine weitere Neuerung ist der Auswechselmodus im Kreisligaspielbetrieb.
4.4. Auswechselmodus
Bei Pflichtspielen im Männerspielbetrieb dürfen in der Kreisliga bis zu 4 Spieler währende der gesamten Spielzahl ausgewechselt werden. Zudem ist ein mehrmaliges Ein- und Auswechseln von vier Spielern während eines Spieles gestattet (SpO des FSA § 20 Ziffer 10).