
TSV Gersthofen - Einsatz zweier nicht spielberechtigter Spieler
Der Bayernliga-Neuling TSV Gersthofen ist vom Sportgericht der Bayernliga wegen Einsatzes zweier nicht spielberechtigter Spieler mit einer Gesamt-Geldstrafe von 350 Euro bestraft worden. In der Partie gegen den SC Fürstenfeldbruck wurden die Spieler Markus Nix und Maximilian Obermeyer eingesetzt, obwohl für beide keine gültige Spielgenehmigung vorlag. Das Sportgericht entschied in diesem Fall auf 150 Euro Strafe plus 50 Euro Verfahrenskosten. Obermeyer wurde in der Partie gegen den SV Mering eingesetzt, Nix im Spiel gegen den TSV Schwabmünchen, was mit jeweils 100 Euro plus je 50 Euro Gebühr belegt worden ist.
BC Aichach - Mehrfacher Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers
Der Fünfte der Landesliga Süd, der BC Aichach, ist vom Sportgericht der Bayernliga zur Kasse gebeten worden. Denn die Aichacher haben in drei Testspielen im Februar (beim TSV Gersthofen, bei der FT Starnberg und beim TSV Neusäß) den noch nicht spielberechtigten Neuzugang Michal Korenik eingesetzt, für den zu diesem Zeitpunkt kein Freigabe vom polnischen Fußball-Verband vorlag. Die Geldbuße für den Verein beträgt dreimal 100 Euro, als verantwortlicher Funktionär muss der erste Vorsitzende Volker Weingartner dreimal 50 Euro zahlen. Hinzu kommen 150 Euro an Verfahrenskosten.
1. FC Sonthofen - Sperre nach Platzverweis
Spieler Manuel Maier, der im Vorbereitungsspiel gegen den TSV Meitingen am 11. Februar vom Platz gestellt worden war, ist bis einschließlich 4. März gesperrt worden. Da das Landesliga-Auftaktspiel aber aufgrund Unbespielbarkeit des Platzes in Unterföhring bereits im Vorfeld abgesagt wurde, beträfe Maiers Sperre einzig und allein ein mögliches Ersatz-Testspiel der Allgäuer am kommenden Wochenende.