2024-04-19T07:32:36.736Z

Allgemeines
F: Rinke
F: Rinke

Auflagen voll erfüllt, Strafen halbiert

KREISSPORTGERICHT: +++ Kreisoberligist SG Büdingen muss „nur“ noch dreifachen Punktabzug und reduzierte Geldstrafen verkraften +++

Verlinkte Inhalte

Büdingen. Das Tohuwabohu war groß rund um das ansonsten eher beschauliche Fußballfeld des SV Altwiedermus an jenem 18. September diesen Jahres. Schon während des Meisterschaftsspiels des gastgebenden designierten Meisterschaftsfavoriten gegen den Rivalen und Nachbarn SG 05 Büdingen schienen (wie ausführlichst berichtet) die Emotionen langsam – aber sicher – hochzukochen.

Aber nicht unbedingt bei den Protagnonisten auf dem Rasen, sondern eher am Rande der Bande. Nach Abpfiff kam es dann zu umrühmlichen Szenen, Pöbeleien und folgenschweren Handgreiflichkeiten, die sage und schreibe den Einsatz von sieben (!) Polizeiwagen-Besatzungen nach sich zog, um die ganze Sache wieder zu befrieden.

Das Büdinger Kreissportgericht tagte und fällte aber nach einer Mammutsitzung mit Überlänge die Urteile, die Gruppenliga-Absteiger SG 05 Büdingen mit Punktabzügen und Geldstrafen hart traf. Allerdings gab die Sportgerichtsbarkeit den Büdingern die Möglichkeit, auf der Mediationsschiene unter der Regie des Hessischen Fußball-Verbands an einer Art Deeskalationsseminar teilzunehmen, um somit eine Strafmilderung zu erwirken. Die Verantwortlichen der SG Büdingen gingen nicht in Berufung und erkannten das rechtskräftig werdende Urteil an. Der Büdinger Kreissportgerichtsvorsitzende Manfred Schmidt (Rinderbügen) teilte gestern mit: „Wie im bereits veröffentlichten Urteil des Kreissportgerichtes Büdingen zu den Vorkommnissen beim KOL-Spiel am 18. September 2016 in Altwiedermus festgesetzt worden ist, wurde der SG 05 Büdingen bei erfolgreicher Auflagenerfüllung eingeräumt, die verhängten Strafen nachträglich zu mildern. Dazu war die Teilnahme an einem Verfahren zur Konfliktlösung/Konfliktmanagement unter dem Dach des Fair Play Forums des Hessischen Fußball-Verbands erforderlich. Die Maßnahme hat zwischenzeitlich stattgefunden. Außer dem Zuschauer, der nach dem Schiedsrichter gespuckt und diesen geschlagen hat, haben alle Verurteilten und der gesamte Vorstand der SG 05 Büdingen teilgenommen.“

Gegenüber dem Kreissportgericht Büdingen habe jetzt das Fair Play Forum bestätigt, dass die Maßnahme von zwei ihrer Konfliktmanagerinnen durchgeführt worden sei und von diesen als äußerst positiv bewertet wurde.

Nach dieser erfolgreichen Auflagenerfülllung habe das Büdinger Rechtsorgan unter dem Vorsitz von Manfred Schmidt sowie den Beisitzern Manfred Bohl (Fauerbach) und Peter Zaminer (Ober-Mockstadt) durch einen Beschluss die Geldstrafe gegen den 1. Vorsitzenden der SG 05 Büdingen, Ali Köksal, von 400 auf 200 reduziert. „Das Platzverbot gegen den der SG 05 Büdingen zugeordneten Zuschauer, der einem Altwiedermuser Platzordner ins Gesicht geschlagen hat, wurde von fünf Monaten auf drei Monate verkürzt und die Geldstrafe von 500 auf 250 Euro herabgesetzt“, erläuterte Schmidt. Der gegen die 1. Mannschaft der SG 05 Büdingen verhängte Abzug von sechs Punkten werde auf drei Punkten verringert und die Geldstrafe gegen den Verein von 400 auf 200 Euro gemindert. Da der weitere Büdinger Zuschauer, der auffällig geworden sei, nicht an der Maßnahme teilgenommen habe, „verbleibt es bei dem gegen diesen ausgesprochenen Platzverbot von fünf Monaten. Die Verfahrenskosten aus dem Urteil vom 26. Oktober 2016 in Höhe von 231,70 Euro bleiben zu Lasten der SG 05 Büdingen unverändert bestehen. Auch die Kosten für den Beschluss von zen Euro hat die SG 05 Büdingen zu tragen.“

Foto: fotolia/Archiv

Aufrufe: 06.12.2016, 08:00 Uhr
Andreas Wagner (Kreis-Anzeiger)Autor