2024-05-08T14:46:11.570Z

Relegation
F: Rinke
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Auerbach plant Protest gegen Spielwertung

Formfehler beim Elfmeterschießen festgestellt +++ Angeschlagener Spieler des FSV Buckenberg nicht angetreten

Es war ein unfassbares Relegationsspiel zwischen dem TSV Auerbach und dem FSV Buckenberg. Im Elfmeterschießen setzte sich der Pforzheimer Kreisliga-Vizemeister nach zweifacher Unterbrechung wegen eines Unwetters mit 14:13 durch. Doch diese Partie könnte nun sogar noch ein Nachspiel haben. Wie der 1. Vorsitzende des TSV Auerbach, Freddy Pfeiffer, mitteilte, erwägen die Karlsbader aufgrund eines Formfehlers im Elfmeterschießen Protest gegen die Spielwertung einzulegen. Doch was war passiert?

Nachdem die ersten neun Schützen eines jeden Teams ihre Schuldigkeit getan hatten, war der 10. Spieler des FSV Buckenberg an der Reihe. Soweit so gut. Nachdem die Buckenberger die Schlussphase der Verlängerung aufgrund einer Verletzung und des ausgeschöpften Wechselkontingents mit zehn Spielern zu Ende bringen mussten, waren auch nur zehn Spieler für das Elfmeterschießen spielberechtigt. Doch plötzlich meldete sich als Schütze Nummer zehn Viktor Kärcher, der bereits das Elfmeterschießen eröffnet hatte. Den Regeln zufolge wäre zunächst ein weiterer FSV-Spieler an der Reihe gewesen, ehe Kärcher zum zweiten Mal an der Reihe gewesen wäre. Dieser war jedoch angeschlagen und sei nicht in der Lage gewesen zu schießen. Der Unparteiische kam daraufhin zu den TSV-Verantwortlichen und teilte seine Entscheidung mit, aus Gründen des Fair-Plays, nur noch Neun-gegen-Neun schießen zu lassen, so dass Kärcher als erster Spieler zum zweiten Mal an dran gewesen war. Die Auerbacher kündigten zu diesem Zeitpunkt bereits Protest gegen die Spielwertung an. „Die Spieler, die das Spiel beendet haben, müssen auch schießen. Das ist in den Regeln klar verankert“, erklärt Pfeiffer den Grund für den Protest.

Nachdem die ersten neun Schützen beider Teams ihre Schuldigkeit getan hatten, war es am 10. Schützen der Buckenberger erneut vorzulegen. Nachdem die Buckenberger die Schlussphase der Verlängerung aufgrund einer Verletzung und des ausgeschöpften Wechselkontingents mit zehn Spielern zu Ende bringen mussten, waren auch nur zehn Spieler für das Elfmeterschießen spielberechtigt. Entsprechend wurde auch die Spieleranzahl der Auerbacher für das Elfmeterschießen angepasst. Soweit so gut.

Doch plötzlich meldete sich als Schütze Nummer zehn erneut Viktor Kärcher, der bereits das Elfmeterschießen eröffnet hatte. Daraufhin gab es Proteste der Auerbacher, die zurecht anmerkten, dass der FSV-Torjäger noch nicht wieder an der Reihe gewesen wäre. Den Regeln zufolge hätte zunächst der 10. Spieler, der beim Abpfiff der Verlängerung auf dem Platz gestanden hatte, antreten müssen. Dieser war jedoch angeschlagen und sei nicht in der Lage gewesen zu schießen, hieß es vom Unparteiischen, der daraufhin die Entscheidung gefällt hatte, aus Gründen des Fair-Plays, nur noch Neun-gegen-Neun schießen zu lassen, so dass Kärcher als erster Spieler zum zweiten Mal an der Reihe gewesen war. Die Auerbacher wollten die Entscheidung keinesfalls akzeptieren und kündigten zu diesem Zeitpunkt bereits Protest gegen die Spielwertung an. „Die Spieler, die das Spiel beendet haben, müssen auch schießen. Das ist in den Regeln klar verankert“, erklärt Pfeiffer den Grund für den Protest.

Der TSV Auerbach hat nun Zeit, innerhalb von zehn Tagen Einspruch gegen die Spielwertung beim Sportgericht einzulegen. „Mit dem Einspruch kann die Wertung eines Pflichtspieles durch an diesem Spiel beteiligten Verein/e angefochten werden“, heißt es in der Rechts- und Verfahrensordnung des Badischen Fußballverbandes. Ein Einspruch aufgrund eines "entscheidenden Regelverstoß des Schiedsrichters" wird explizit als Einspruchsgrund aufgeführt.

Ein kurzer Auszug aus dem Regelwerk des DFB zum Elfmeterschießen:

- Es dürfen nur Spieler zum Elfmeterschießen antreten, die sich am Ende des Spiels, einschließlich einer etwaigen Verlängerung, im Spiel befanden.

- Jeder Elfmeter muss von einem anderen Spieler ausgeführt werden. Ein Spieler darf erst ein zweites Mal antreten, wenn alle teilnahmeberechtigten Spieler bereits einen Elfmeter ausgeführt haben.

Angesichts des Regelwerks scheint ein Einspruch des TSV gerechtfertigt, da der angeschlagene Spieler des FSV das Spiel beendet hat und somit als teilnahmeberechtigt für das Elfmeterschießen gilt. Klar ist auch, dass in diesem Fall nicht Viktor Kärcher als 10. Schütze hätte antreten dürfen. Ob es sich nach dem Verständnis des Sportgerichts allerdings um einen "entscheidenden Regelverstoß des Schiedsrichters" gehandelt hat, muss die Sportgerichtsbarkeit entscheiden. Doch zunächst braucht es den offiziellen Einspruch des TSV Auerbach.

Aufrufe: 04.6.2016, 23:30 Uhr
redAutor