
Amateurfußballer können für böse Foulspiele mit Verletzungsfolgen zivilrechtlich haftbar gemacht werden. So entschied jetzt das Oberlandesgericht Hamm nach einem Vorfall in der Kreisklasse Dortmund. Dort wurde ein Kicker, der seinen Gegenspieler mit einer rüden Grätsche schwer am Knie verletzte, zu 50.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt.
Im konkreten Fall handelte es sich um ein Meisterschaftsspiel zwischen dem VfL Kemminghausen und dem VfB Lünen in der Dortmunder Kreisliga A3 im April 2010. Ein Lünener Spieler ging damals nach einem Zweikampf zu Boden und wurde von einem heranfliegenden gegnerischen Abwehrspieler mit gestrecktem Bein am Knie erwischt. Diagnose: Vordere und hintere Kreuzbänder, Innen- und Außenbänder sowie Kniesehne gerissen. Der Lünener musste Notoperiert werden, kann seinen Beruf als Maler und Lackierer bis heute nicht ausüben. Weil die Staffelleitung der Kreisliga Dortmund nach eigenen Angaben nichts für den Verletzten tun konnte, riet sie dem Betroffenen zu einer Zivilklage. Also forderte der Lünener vor dem Landesgericht Dortmund Schadenersatz und Schmerzensgeld von seinem Gegenspieler. Und er bekam Recht.
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Verurteilung zu Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro in zweiter Instanz bestätigt. Die Begründung: Zwar hafte ein Fußballer nicht, wenn er seinen Gegenspieler "mangels Fahrlässigkeit bei regelgerechter und dem Fairnessgebot entsprechenden Spielweise verletze". Im vorliegenden Fall aber "hafte der Beklagte, weil er unter Verstoß gegen die DFB-Fußballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt habe".