2024-04-23T13:35:06.289Z

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Die Fans von Alemannia Aachen müssen nach dem Absturz aus der Bundes- in die Regionalliga nun den weiteren Niedergang ihres Klubs befürchten. Foto: René Traut
Die Fans von Alemannia Aachen müssen nach dem Absturz aus der Bundes- in die Regionalliga nun den weiteren Niedergang ihres Klubs befürchten. Foto: René Traut

Alemannia Aachen stellt Insolvenzantrag

Zweiter West-Regionalligist nach Sportfreunde Siegen vor ungewisser Zukunft

Alemannia Aachen hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Das gab der Traditionsverein am gestrigen Dienstag bekannt. Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat der Alemannia Aachen GmbH habe sich „schweren Herzens“ zu diesem Schritt entschlossen. Es habe trotz intensiver, aber letztlich gescheiterter Bemühungen um Investoren die Zahlungsunfähigkeit gedroht, hieß es von Seiten des finanziell seit langem angeschlagenen früheren Bundes- und jetzigem Regionalligisten. Das wäre nach 2012 bereits das zweite Insolvenzverfahren.

„Wir bedauern zutiefst, dass diese Maßnahmen trotz des unermüdlichen Einsatzes von Mitarbeitern und der Unterstützung unserer Sponsoren, denen wir zu Dank verpflichtet sind, alternativlos geworden sind“, erklärte Aufsichtsratsvorsitzender Christian Steinborn, der gleichzeitig mit seinen Gremiumskollegen zurücktrat, auf der Homepage des Vereins. „Wir werden auch nach dem Rücktritt die dann neuen Verantwortlichen nach besten Kräften unterstützen, um diesem einzigartigen Club doch noch eine wirtschaftliche Perspektive zu ermöglichen“, ergänzte Steinborn.

Das Amtsgericht Aachen muss nun einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Ziel soll es nach Angaben des Vereins sein, danach die ersten Weichen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs in der Regionalliga West zu stellen. Derzeit steht der Liga-Rivale der Sportfreunde Siegen auf Platz vier der Tabelle. Die Option, mit einem Investor die Rückkehr in den Profifußball anzustreben, ist nach laut Aussagen des Klubs auch an der „ablehnenden Haltung großer Teile von Fangruppierungen“ sowie an der Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der möglichen Besteuerung von Sanierungsgewinnen gescheitert.

Aufrufe: 022.3.2017, 06:45 Uhr
RedaktionAutor