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Foto: Pfeifer/cwa
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Ärgernis für Vereine

Der TSV Obergimpern beschwert sich über die >>Schiedsrichtersoll-Regelung

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In einem Leserbrief beschwert sich der TSV Obergimpern massiv über die Bußgeldregelung des bfv, wenn ein Verein das Schiedsrichtersoll gemäß bfv-Satzung nicht erfüllen kann. Mehrere hundert Euro sind zu zahlen, wenn der Verein nicht die Anzahl der geforderten Schiedsrichter stellen kann. Bereits im Mai diesen Jahres hat der Verein seine Beschwerden dem bfv-Präsidenten Ronny Zimmermann in einer E-Mail vorgetragen. Jetzt geht TSV-Schriftführer Eckhard Guthörle mit dem Thema an die Öffentlichkeit.
Leserbrief des TSV Obergimpern in der RNZ vom 27.10.2011

Schiedsrichtersoll
Ärgernis für Vereine
Beschwerde beim BFV
Für die Vereine wird es immer schwieriger, Mitglieder für Ehrenämter zu gewinnen. Schuld daran sind auch immer öfter die Verbände. Ein besonderes Ärgernis für die Fußballvereine sind die jährlichen Bußgelder wegen Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls. Gemäß der Satzung des Badischen Fußballverbands (BFV) hat jeder Verein abhängig von der Spielklasse eine gewisse Anzahl von Schiedsrichtern zu stellen. Schafft der Verein dieses Soll nicht, wird ein Bußgeld fällig (179 € für den ersten fehlenden Schiedsrichter, 103 € für jeden weiteren). Die meisten Vereine erfüllen dieses Soll nicht, weil die Vereinsvorstände ihre Mitglieder nicht zwingen können, Schiedsrichter zu werden. So wird schnell ein Bußgeld über mehrere hundert Euro fällig.

Gegen den Bußgeldbescheid für das Jahr 2010 hat der TSV Obergimpern Widerspruch eingelegt und die Einziehung des Bußgeldes untersagt. Der Rechtsbehelf hatte jedoch keine Aussicht auf Erfolg. Dem Verein wurde mit dem Ausschluss aus dem Spielbetrieb gedroht und das Bußgeld wurde eingezogen. Der Bußgeldbeauftragte des Fußballkreises Sinsheim berief sich auf die BFV-Satzung und begründete die Abbuchung mit einer vor Jahren vorgelegten Einzugsermächtigung. Die Abgabe des Widerspruchs an den BFV hätte zu weiteren Kosten für den Verein geführt. Eine Änderung der derzeitigen Regelung ist nur über die Delegiertenversammlung möglich.

Um den Verein vor weiterem Schaden und weiteren Kosten zu bewahren, wurde der Widerspruch zurückgenommen. Da wir aber in der Festsetzung von Bußgeldern wegen Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls ein grundsätzliches Problem sehen, haben wir den Sachverhalt am 10.05.2011 in einer E-mail dem Präsidenten des BFV, Ronny Zimmermann, geschildert. Außer einer Eingangsbestätigung haben wir aber bis heute trotz mehrfacher Erinnerung leider keine Antwort erhalten.

Uns ist bewusst, dass zur Aufrecherhaltung des Spielbetriebs Schiedsrichter erforderlich sind. Dieses Problem wird aber nicht gelöst, indem man die Schiedsrichtersuche auf die Vereine überträgt und bei Nichterfüllung saftige Bußgelder festsetzt. Den Verantwortlichen beim BFV scheint nicht bewusst zu sein, wie viel Aufwand erforderlich ist, um bei einem Vereinsfest einen Gewinn von 500 € bis 1.000 € zu erzielen. Bedenklich ist auch, dass bei der Bemessung des Bußgelds die Jugendarbeit nicht berücksichtigt wird. Vereine mit umfangreicher Jugendarbeit benötigen zahlreiche Betreuer, die nicht auch noch Schiedsrichter sein können. Da muss man sich nicht wundern, dass viele Menschen um Ehrenämter einen Bogen machen.
Ekhard Guthörle, Schriftführer des TSV Obergimpern
Aufrufe: 027.10.2011, 20:01 Uhr
mczAutor