2024-05-02T16:12:49.858Z

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Noch etwas schleierhaft sind derzeit die Vorgänge, die zum Spielabbruch in Floß geführt haben. Hat SV-Spielertrainer Michael Nordgauer (kleines Foto) den Schiedsrichter-Assistenten umgestoßen? Das Sportgericht ermittelt. Fotomontage: lg/FuPa
Noch etwas schleierhaft sind derzeit die Vorgänge, die zum Spielabbruch in Floß geführt haben. Hat SV-Spielertrainer Michael Nordgauer (kleines Foto) den Schiedsrichter-Assistenten umgestoßen? Das Sportgericht ermittelt. Fotomontage: lg/FuPa

Abstiegsduell eskaliert, Spielabbruch folgt

Kreisliga-Partie zwischen Floß und der DJK Ebnath vom Referee vorzeitig beendet +++ Hat der SV-Spielertrainer einen Assistenten umgestoßen?

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Und leider wieder ein Fußball-Spiel, das eskalierte, und mit dem sich nun das Sportgericht des Kreises Amberg/Weiden beschäftigen muss. Das vor allem in der zweiten Halbzeit emotionsgeladene und hektische Kreisliga-Match zwischen dem SV Floß und der DJK Ebnath ist nämlich am Sonntag beim Stand von 2:1 (2:0) für die Gäste in der 74. Minute abgebrochen worden. Grund: Referee Manuel Röhrer beendete die Begegnung, nachdem der Flosser Spielertrainer Michael Nordgauer nach einem Schubser gegen einen DJK-Spieler zunächst die rote Karte sah. Daraufhin soll der 41-Jährige, so der derzeitige Wissensstand, auch noch einen der beiden Assistenten, Dr. Martin Schanderl oder Walter Schimpke, umgestoßen haben. Der Schiedsrichter sah so die Sicherheit mehr gewährleistet und brach die Partie umgehend ab.

Sollten sich die bislang vorliegenden Umstände bewahrheiten und Nordgauer einen Assistenten wirklich tätlich angegangen haben, dann drohen dem Flosser Spielertrainer eine saftige Strafe und wohl auch eine längere Sperre. Zudem, das zeigen die bisherigen Urteile des Sportgerichts in solchen Fällen, wird das Spiel aller Voraussicht nach mit 2:0 für die DJK Ebnath gewertet.

Doch was genau war geschehen? In einem durchaus fairen Abstiegsduell lagen die Gäste zur Halbzeit mit 2:0 in Front. Der gastgebende SV hatte in den ersten 45 Minuten lediglich eine Chance durch einen Freistoß, der übers Tor ging. Die Führung der Ebnather, die zudem noch zwei weitere Möglichkeiten hatten, markierte Jannick Netzel in der 21. Minute. Das 2:0 ging auf das Konto von Alexander Schinner (37.).

Nachdem Seitenwechsel verkürzte der Flosser Alexander Meier (50.) schnell auf 1:2, der SV war wieder im rennen. Bis er sich selbst personell schwächte. Nach seiner gelben Karte in der 66. Minute sah Simon Schaller nur 180 Sekunden nach wiederholtem Foulspiel, dieses Mal am Ebnather Tobias Stemmer, Gelb-Rot – mit der Auslöser für die nächsten hektischen fünf Minuten. Denn, darf man den FuPa vorliegenden Informationen Glauben schenken, provozierten und beschimpften die aufgebrachten Flosser Zuschauer in der Folgezeit das Schiedsrichter-Gespann und auch einige Ebnather Spieler.

In dieser ohnehin schon durch die SV-Fans aufgeheizten und, so ein Augenzeuge, „giftigen“ Atmosphäre, stellte sich ein Ebnather Spieler bei einem Freistoß für Floß vor dessen Spielertrainer Nordgauer hin. Ein im heutigen Fußball oftmals gebräuchliches Mittel, um dem eigenen Team die Zeit zu geben, sich zu orientieren und zu organisieren. Just in diese Szene brannten dann Nordgauer offenbar die Sicherungen durch. Er soll den DJK-Akteur umgestoßen haben. Der Schiedsrichter-Assistent signalisierte dies Referee Röhrer, der für diese Aktion zu Recht die rote Karte zückte. Daraufhin, so der bisherige Sachstand, soll Nordgauer auch den Assistenten gestoßen haben, so dass dieser hinfiel.

Eine große Traube aus Flosser Spielern soll sich dann um Schiedsrichter Röhrer gebildet haben, der aus Sicherheitsgründen die Partie sofort abbrach. Während die SV-Kicker noch am Spielfeldrand blieben, gingen die Ebnather sofort in die Kabine. Das Schiedsrichtergespann wurde von den Ordnern dorthin gebracht.

Eine offizielle Auskunft beider beteiligten Vereine, der Referees sowie von Spielleiter Albert Kellner war, nachdem es sich noch um ein schwebendes Verfahren handelt, verständlicher Weise noch nicht zu erhalten. Wie in solchen Fällen üblich müssen sämtliche Beteiligten erst einmal eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Erst dann wird das Sportgericht entscheiden, ob eine weitere mündliche Verhandlung nötig ist, oder ob es aufgrund der Aktenlage ein Urteil fällen kann.

Aufrufe: 014.4.2014, 19:41 Uhr
Uwe Selch/lgAutor