2024-04-25T14:35:39.956Z

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F: Blau
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Ab 1. Juli: Zweitspielgenehmigung möglich

WFLV beschließt die geplante Änderung für die neue Spielzeit +++ Zweitverein muss 100 Kilometer entfernt sein

Ab dem 1. Juni gibt es für Amateurfußballer die Möglichkeit eines Zweitspielrechtes. Die Erteilung ist jedoch an enge Auflagen gebunden, um einen Missbrauch nahezu auszuschließen.

Die Hauptauflage besteht darin, dass der Verein, der die Zweitspielgenehmigung beantragt, mindestens 100 Kilometer von dem entfernt sein muss, für den der betreffende Spieler seine eigentliche Spielgenehmigung besitzt. Denn gedacht ist das Konstrukt für Spieler, die entfernt vom Wohnort arbeiten oder studieren. Eine Konkurrenzsituation beider Vereine ist daher nahezu auszuschließen, weil die Zweitspielgenehmigung bei den Männern nur für Vereine der Kreisligen erteilt werden darf. Bei Fußballerinnen wird die Zweitgenehmigung hingegen unabhängig von einer Spielklasse erteilt. Maximal zwei Aktive mit einer solchen Zweitgenehigung darf ein Verein beherbergen.

Soll die Genehmigung wirklich erteilt werden, gibt es aber noch weitere Spielregeln zu beachten. Der Antrag muss vom Zweitverein beim WFLV gestellt werden. Beizufügen ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Stammvereins, ein Nachweis über einen entsprechenden Arbeits- oder Studienort sowie der Nachweis über einen (Erst- oder Zweit-) Wohnsitz am Ort des Zweitvereins. An einem Wochendende (Freitag bis Sonntag) darf nur für einen Verein gespielt werden, persönliche Strafen gelten stets für beide Vereine. Zudem ist ein Einsatz in Entscheidungs- und Relegationsspielen für den Zweitverein ausgeschlossen. Der Antrag für die laufende Saison muss jeweils bis spätestens zum 31. März gestellt sein, selbiges gilt auch für Verlängerungen.

In den Niederlanden gibt es ein Zweitspielmodell im Jugendbereich, das hierzulande ebenfalls immer mehr Füsprecher findet. Dabei können Jugendspieler in ihrem Heimatverein verbleiben und spielen, parallel aber auch bei einem größeren Verein am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen. Reicht es dort dann nicht, entfällt die Suche nach einem neuen Verein, und der Spieler wird nicht aus seinem Sozialgefüge gerissen. Erfolgt der endgültige Wechsel zum großen Klub, erhält der Ausbildungsverein eine Entschädigung.

Mehr informationen zu diesem Thema auch unter www.wflv.de

Aufrufe: 01.4.2014, 11:42 Uhr
Sascha KöppenAutor