Hat man vor Saisonbeginn angegeben, dass man mit einer Mannschaftsstärke von "11" spielen möchte, diese aber aus Personalmangel spontan für ein Spiel reduzieren will auf "9", so muss man den gegnerischen Verein und den Spielleiter am Tag vor dem Spiel bis spätestens 15 Uhr bescheid geben. Dies sollte über das BFV-Postfach geschehen. Gibt man nicht rechtzeitig bescheid, oder soll die Veränderung erst am Spieltag erfolgen, benötigt man die Zustimmung des Gegners. Die beiden Spielführer teilen das dem leitenden Schiedsrichter in Form eines Formulars vor dem Spiel mit, damit dieser eine Meldung an den Spielleiter erstatten kann.
Beim "9 gegen 9" beträgt die Mindestanzahl der Spieler auf dem Spielfeld 6 Spieler. Fällt die Zahl dauerhaft unter 6 Spieler, ist der Schiedsrichter gezwungen, die Partie abzubrechen. Die Anzahl der Auswechselspieler, die zum Einsaz kommen dürfen, bleibt gleich, also 4. Die Spielregeln sind ebenfalls dieselben wie beim "11 gegen 11". Die Spielfeldlänge wird allerdings um 16,50 Meter (= ein Strafraum) verkürzt, wobei die Spielfeldbreite gleich bleibt.
Wichtig ist außerdem, dass die Ansprechpartner der Vereine einen Zugang zum BFV-Postfach besitzen. Im "Spielplus" werden dann bei der Aufstellung nur 9 Spieler eingetragen. Achtung: Der Vorgang wirft zwar eine Fehlermeldung auf, diese kann aber vernachlässigt werden. Die Spielform tritt zu Beginn der Saison 2017/18 in Kraft. Nach der Spielzeit soll das Modell einer Prüfung unterzogen werden. Das heißt für die Vereine, dass in der Spielzeit 2018/19 nicht automatisch wieder in der Form "9 gegen 9" gespielt werden kann.