2024-05-02T16:12:49.858Z

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Für Maximilian Hehn und seine Vorderleute von der SpVgg Unterhaching hat die Spielabsage gegen Sonthofen Konsequenzen. Das Spiel wird 2:0 für die Allgäuer gewertet und die SpVgg muss zudem 500 Euro Strafe zahlen. F: Tschannerl
Für Maximilian Hehn und seine Vorderleute von der SpVgg Unterhaching hat die Spielabsage gegen Sonthofen Konsequenzen. Das Spiel wird 2:0 für die Allgäuer gewertet und die SpVgg muss zudem 500 Euro Strafe zahlen. F: Tschannerl

500 Euro-Strafe: Hachings saftige 0:X-Quittung

SpVgg Unterhaching muss hohe Strafe zahlen +++ U23-Partie wird mit 2:0 für Sonthofen gewertet

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Richtig zur Kasse gebeten wird die SpVgg Unterhaching für das Nichtantreten ihrer U23 am 6. Spieltag in der Bayernliga Süd. Die Partie gegen den 1. FC Sonthofen hatten die Hachinger erst am Morgen des Spieltages abgesagt, als der Gegner bereits abfahrbereit im Bus saß. Das Sportgericht Bayern hat den Profiklub in seinem Urteil mit der saftigen Strafe von 500 Euro plus 50 Euro Bearbeitungskosten belegt. Zudem wird die Partie mit 2:0 Toren und drei Punkten für Sonthofen als gewonnen gewertet.

Am Morgen des 3. August hatte den 1. FC Sonthofen ein Anruf aus Unterhaching erreicht. Die Gastgeber, die ihre Spiele im Deutschen Fußball-Internat (DFI) in Bad Aibling bestreiten, könnten keine Mannschaft stellen. Über Nacht seien vier Spieler krank geworden. Daraufhin fiel das Match aus. "Wenn wir früher Bescheid bekommen hätten, wären wir eventuell mit einer Spielverlegung einverstanden gewesen. Aber wir wollten nun nicht während der Woche nach Bad Aibling fahren", lässt Sonthofens Klubsprecher Dieter Latzel wissen. In einer Stellungnahme begründeten die Hachinger die Absage mit Verletzungen und einer zusätzlichen Spielersperre.

Haching hätte Spieler der ersten Mannschaft abstellen müssen.

Man habe zu wenig Spieler zur Verfügung, um eine Mannschaft stellen zu können. Diese laut Urteil "lapidare Darstellung" genügte dem Sportgericht Bayern nicht, um einen Spielausfall auch nur annähernd zu rechtfertigen. "Um einen geregelten Verbandsspielbetrieb zu garantieren, ist jeder Verein verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, damit ein Spielausfall verhindert wird. Vor allem, wenn es sich um ein Spiel in der zweithöchsten Amateurklasse handelt. Der Verein wäre verpflichtet gewesen notfalls auf Spieler der ersten Mannschaft oder auf Juniorenspieler des älteren Jahrgangs zurückzugreifen", heißt es in der Urteilsbegründung. Außerdem sei die Spielabsage beim zuständigen Spielleiter und dem Gegner am Spieltag um 9:15 Uhr viel zu spät eingegangen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Aufrufe: 020.8.2014, 17:02 Uhr
Dirk MeierAutor