Wegen einer Tätlichkeit in einem Vorbereitungs-Testspiel gegen den SV Prag war der Büchlberger Spieler Florian Fenzl bis einschließlich 24. April - für vier Wochen - gesperrt worden. Am 24. April allerdings setzte ihn der FCB in einem Spiel der Reservemannschaft gegen den SSV Jandelsbrunn II ein. Ein Fehler, den der Verein - wie er später in einer Urteilsstellungnahme angab - eingestand und dachte, für Spiele der Reservemannschaft würde die Sperre nicht gelten. Was folgte war eine 100€-Geldstrafe samt erneuter Sperre für den Spieler Florian Fenzl, die nun bis einschließlich 16. Juni "verlängert" wurde. Der Beginn der neuerlichen Sperre wurde vom Bezirkssportgericht Niederbayern wegen einer neuen Einspruchsfrist auf den 06. Mai gelegt. Am 08. Mai allerdings wurde der Spieler in der Kreisklassen-Heimpartie gegen den FC Dreisessel eingesetzt.
Der wiederholte regelwidrige Einsatz des Spielers geschah - wie der Verein in seiner Urteilsstellungnahme erklärte - "in der Meinung, der Spieler ist wieder spielberechtigt, da seine Sperre bereits am 24.04. abgelaufen ist. Es war unsererseits bestimmt keine Absicht den Spieler einzusetzen, der Abteilungsleiter und wir meinten, die Sperre ist gelöscht und es handelt sich hier um einen Systemfehler." Das Sportgericht antwortete in seinem Urteil: "Auch wenn es kein absichtlicher Einsatz eines gesperrten Spielers war, so hat man einen unzulässigen Einsatz angesichts des übergangenen Sperrschlosses zumindest billigend in Kauf genommen." Die Quintessenz: eine Spielumwertung zu Büchlberger Ungunsten, eine erneute Geldstrafe, sowie ein zusätzlicher Drei-Punkte-Abzug, der den FCB wieder in Abstiegsnöte stürzt, sollte die Derby-Abschlusspartie gegen Meister SV Hutthurm II verloren gehen. Bei einem gleichzeitigen Sieg der DJK Eberhardsberg gegen den SV Haag jedenfalls würde der FC Büchlberg nun sogar noch auf einen Abstiegsrelegationsplatz abstürzen. Und das alles wegen eines vermeidbaren Mehrfach-Fauxpas. Ach übrigens: Florian Fenzl wurde nun erneut gesperrt, diesmal für zehn Wochen - von 17. Juni bis einschließlich 26. August.