Darin war zum einen die Bewährung aus dem Bundesgerichtsurteil vom 09.08.2016 widerrufen worden. Außerdem wurde der 1. FC Magdeburg aufgrund von Fehlverhalten seiner Zuschauer zu einem weiteren Teilausschluss und der Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 20.000,00 Euro verurteilt. Da aus Sicht des Vereins auch weiterhin wesentliche Inhalte der Verhandlung strittig geblieben sind, hatte der 1. FC Magdeburg durchaus gute Erfolgschancen gesehen, das Urteil des Sportgerichtes abzumildern.
Durch das neuerliche Abbrennen von Pyrotechnik vor dem Spiel gegen den Chemnitzer FC stand allerdings nunmehr zu befürchten, dass der Gang vor das Bundesgericht bei einer dann zu erwartenden Verbindung der beiden Verfahren ein noch höheres Strafmaß zur Folge haben würde. Somit sah sich der Verein gezwungen, die eingelegte Berufung zurückzunehmen.
Da das Urteil des Sportgerichtes durch die Rücknahme der Berufung nun rechtskräftig wird, muss der 1. FC Magdeburg beim Heimspiel gegen den VfR Aalen (10.12.2016) die Blöcke 3-6, im Spiel gegen den FSV Zwickau (03. - 05.02.2017) die Blöcke 3-5 sowie Block 12 geschlossen halten und eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro entrichten, wovon 10.000 Euro für präventive Zwecke eingesetzt werden können. Zum Verfahren der Umsetzung der Teilausschlüsse wird der 1. FC Magdeburg in Kürze informieren.