2024-05-02T16:12:49.858Z

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Praktisch die gesamte zweite Mannschaft des SSV Jahn steht unter Vertrag. Jetzt atmet der Verein auf: Für diese Spieler gilt der Mindestlohn nicht.  F: Brüssel
Praktisch die gesamte zweite Mannschaft des SSV Jahn steht unter Vertrag. Jetzt atmet der Verein auf: Für diese Spieler gilt der Mindestlohn nicht. F: Brüssel

Wenn Amateure kicken, arbeiten sie nicht

Nahles Klarstellung lässt die Vereine aufatmen, ist aber nicht der Weisheit letzter Schluss +++ Viele Fragen bleiben offen

Die Verunsicherung bei den oberpfälzer Vereinen war gewaltig. Seit dem 1. Januar gilt in Deutschland die neue Mindestlohnregelung. Hätten sämtliche Platzwarte, Jugendtrainer, Putzfrauen und vor allem die sogenannten Vertragsamateure ihre 8,50 Euro Stundenlohn eingeklagt, wäre es für die Vereine teuer geworden. Am Mittwoch hat Arbeitsministerin Andrea Nahles in Berlin nun ein Machtwort gesprochen. Dank ihrer „Klarstellung“ atmen die Vereine jetzt erst einmal auf. Der Königsweg ist mit der erneuten Äußerung aber wohl dennoch nicht gefunden. Denn bei den Klubs bleiben weiterhin viele Fragen offen.

Es handle sich bisher lediglich um eine Absichtserklärung, aber kein Gesetz, kritisiert Helmut Luderer, stellvertretender BLSV-Kreisvorsitzender. Zwar sei damit der Status für Vertragsamateure vorerst abgeklärt. „Es ist aber immer noch nicht eindeutig geregelt, wo der Broterwerb anfängt und das Gemeinwohl aufhört. Die Grenze wurde nirgends festgelegt.“ Völlig offen bleibe zudem, ob Übungsleiter als gewöhnliche Minijobber gelten, ihre Stunden aufschreiben müssen und damit ein Anrecht auf den Mindestlohn haben. Diese Trainer verdienten bislang 650 Euro – ohne Abzüge. „Jetzt müssen sie wahrscheinlich ihre Stunden aufschreiben und werden versicherungspflichtig“, sagt Luderer.

Auch mit der Vorgabe, ehrenamtlich tätige Kassiere, Platzwarte oder Putzfrauen vornehmlich über Aufwandsentschädigungen auszugleichen, kann Luderer „nichts anfangen“. Insgesamt blieben für die praktische Arbeit weiterhin viele Lücken. Nachdem sich Luderer durch die 15-seitige Erklärung von Andrea Nahles gearbeitet hatte, habe er gleich wieder einen Berg von Fragen an den DFB nach Frankfurt zurückschicken können.

Bei der Spielergewerkschaft VDV sieht man die Dinge noch kritischer. „Die Aussage von Frau Nahles ist falsch“, sagt Geschäftsführer Ulf Baranowsky. „Wir bleiben bei unserer Rechtsauffassung.“ Danach seien Vertragsspieler auf jeden Fall Arbeitnehmer, für die auch die Mindestlohnregelung gelte. „Maßgebend ist hier nicht die Einschätzung der Ministerin, sondern das Gesetz, das der Bundestag verabschiedet hat. Und darin sind keine solchen Sondergenehmigungen vorgesehen.“

Viele Vereine und Verbände begrüßen hingegen die Klarstellung der Ministerin. In einer Erklärung bezeichnet der Bayerische Fußballverband die Ergebnisse aus den Gesprächen in Berlin als „Meilensteine für den Fußball in Deutschland“. Praktisch die gesamte zweite Mannschaft des SSV Jahn steht unter Vertrag. 250 Euro erhalten diese Spieler mindestens pro Monat. Nach der ursprünglichen Auslegung des Mindestlohngesetzes dürften sie dafür aber nicht einmal 30 Stunden für den Verein aktiv sein.

Jetzt herrscht auch dort große Erleichterung. Zwar seien vornehmlich die U-23-Spieler von der Problematik betroffen, sagt Johannes Baumeister, Finanz-Geschäftsführer beim SSV Jahn. „Grundsätzlich wird bei uns jetzt aber schon aufgeatmet, weil es um die Kernfrage geht: Wie wird ein Vertragsspieler vergütet?“. Der Verein freue sich über die Klarstellung, weil es dadurch nun mehr Planungssicherheit gäbe. Bei den Vertragsspielern könne der Verein mit der neuen Anweisung gut arbeiten. „Natürlich wäre es schön gewesen, wenn sie früher erfolgt wäre. Wir waren lange in der Luft gehangen“, sagt Baumeister. Auch im Bereich der ehrenamtlichen Platzwarte und Jugendtrainer sieht der Finanz-Geschäftsführer durch Nahles‘ Äußerungen nun mehr Spielraum. Weg vom Minijob, hin zur Aufwandsentschädigung, lautet hier die Vorgabe. „Man muss da natürlich sauber arbeiten“, sagt Baumeister. „Eine deutlichere Trennung von Ehrenamt und Minijob – das sehe ich jetzt als unsere Aufgabe an“. Es gäbe zwar nach wie vor offene Fragen, aber die Zahl habe sich durch die Klarstellung verringert. „Darüber sind wir sehr froh.“

In ihrer Erklärung stellte die Arbeitsministerin pauschal klar: Für Vertragsspieler oder ehrenamtliche Helfer, die über eine Aufwandsentschädigung entlohnt werden, gilt der Mindestlohn nicht. Die Ausnahme begründet Nahles damit, dass die Vereinstätigkeit nicht der Hauptbroterwerb für Vertragsamateure sei. Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Spieler zeige eindeutig, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stünden. „Für diese Vertragsspieler ist folglich auch dann kein Mindestlohn zu zahlen, wenn sie mit einem Minijob ausgestattet sind.“

Aufrufe: 01.3.2015, 08:00 Uhr
Micha MatthesAutor