2024-05-23T12:47:39.813Z

Allgemeines
– Foto: Theo Titz

SFV erlässt erste Maßnahmen im Fall SVG Bebelsheim-Wittersheim

Einstweilige Verfügung zur Aufrechterhaltung der sportlichen Disziplin erlassen

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Die Verbandsspruchkammer des Saarländischen Fußballverband (SFV) hat erste Maßnahmen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung nach den Vorkommnissen um das Meisterschaftsspiel der Landesliga Ost zwischen der SVG Bebelsheim-Wittersheim und dem SV Kirrberg erlassen. Bei der Partie am 5. Mai 2024 wurde der Schiedsrichter von einem Spieler der SVG Bebelsheim-Wittersheim angegriffen und schwer verletzt.

Der Spieler, der den Schiedsrichter angegriffen hat, wird mit einer sofort wirksamen Vorsperre gemäß §49 (3) der RO belegt. Der Spieler darf bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr eingesetzt werden. Zusätzlich wird gegen ihn ein sofort wirksames Funktionsverbot für alle Ämter und Aufgaben im Bereich des SFV und seiner Mitgliedsvereine gemäß §6a der Satzung auferlegt. Dem Spieler wird die Anwesenheit bei allen Spielen der SVG Bebelsheim-Wittersheim – von 30 Minuten vor Spielbeginn bis 30 Minuten nach Spielende – untersagt.

Die verbleibenden Spiele der SVG Bebelsheim-Wittersheim in der Spielzeit 2023/2024 werden von Schiedsrichtergespannen aus dem Bereich des Regionalverbandes Südwest geleitet. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt die SVG Bebelsheim-Wittersheim. Zusätzlich stehen diese Spiele unter Verbandsaufsicht, wobei auch die dadurch entstehenden Kosten von der SVG Bebelsheim-Wittersheim zu tragen sind.

Die Verbandsspruchkammer wird sich nach Eingang aller für den Fall relevanten Unterlagen und Berichten mit dem Fall beschäftigen.

Der Verbandsvorstand des SFV erklärte gemeinsam: „Wir verurteilen den gewalttätigen Angriff aufs Schärfste und wünschen uns eine harte Bestrafung des betreffenden Spielers und des Vereins durch die Verbandsgerichtsbarkeit. Der betroffene Schiedsrichter, der sich noch immer in ärztlicher Behandlung befindet, hat unsere volle Solidarität und Unterstützung. Wir wünschen ihm gute und vollständige Genesung.“

Aufrufe: 012.5.2024, 09:31 Uhr
Michael Scholl/SFVAutor